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Börsen-Zeitung: Schadensbegrenzung, Kommentar zur Börsensteuer von Christopher Kalbhenn

Geschrieben am 03-06-2013

Frankfurt (ots) - Die Signale aus Berlin sind ermutigend. Anstatt
die Börsensteuer ohne Rücksicht auf ihre zum Teil gravierenden
Risiken in der bisher vorgeschlagenen Form durchzudrücken, ist die
Koalition bereit, auf die Bedenken der Finanzbranche einzugehen und
die drohenden Schäden zu begrenzen.

Das ruft die Verfechter der Abgabe auf den Plan. Sie werden den
Vorwurf der Verwässerung nicht zuletzt an der in Aussicht gestellten
Verschiebung der Steuerpflicht im Derivatehandel festmachen.
Schließlich gilt gerade der Terminmarkt als eines der größten
Finanzmarktrisiken, die es in den Griff zu kriegen gilt. Tatsächlich
ist aber nicht nur die Verschiebung der Steuerpflicht, sondern sogar
die vollständige Schonung des Derivatemarkts aus Sicht des
Finanzplatzes absolut notwendig. Denn die Steuer würde den zur
Deutschen Börse gehörenden Terminmarkt Eurex gefährden.

Für den Finanzplatz wäre das sehr schädlich. Die Eurex ist eine
der weltweit führenden Terminbörsen. Ihren Aufstieg verdankt sie
insbesondere der Eroberung des Bund-Future-Geschäfts, das sie Ende
der neunziger Jahre der Londoner Liffe weggenommen hat. Alle
Versuche, ihr dieses Geschäft wieder zu entreißen, sind gescheitert.
Denn den Marktteilnehmern fehlte die Motivation, auf eine andere
Plattform zu wechseln. Die vollelektronische Eurex konnte den
Bund-Future nur durch eine historisch einmalige Konstellation
gewinnen. Ende der neunziger Jahre forderte die Finanzbranche die
Automatisierung des Terminbörsenhandels, und die Konkurrenz versäumte
die rechtzeitige Einstellung des Parketthandels.

Mit der Einführung der Börsensteuer für den Derivatehandel hätte
die Konkurrenz erstmals wieder eine Chance, der Eurex das
Bund-Future-Geschäft in großen Teilen oder sogar ganz wegzunehmen.
Der Hinweis, dass Abwanderung von Geschäft als Reaktion auf die
Börsensteuer dadurch vermieden wird, dass auch der Sitz des
Emittenten eines Finanzinstruments die Steuerpflicht auslöst, nützt
im Falle des Future-Handels nichts.

Die Steuer greift zwar bei den Bundesanleihen, auf die sich der
Bund-Future bezieht, weil der Bund als Emittent der Anleihen Teil des
Geltungsbereichs ist. Wenn aber eine außerhalb des Geltungsbereichs
residierende Börse einen Bund-Future lancieren würde, würde dieses
Emittentenprinzip nicht mehr greifen. Die Eurex müsste dann mit
börsensteuerpflichtigen Futures gegen Kontrakte antreten, die nicht
besteuert werden. Es liegt auf der Hand, wie dieser Kampf ausgehen
würde.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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