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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 28-05-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

1010 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 25. Juni 2013, um
11:00 Uhr, im Urban Saal der Industriellenvereinigung, 1030 Wien,

Schwarzenbergplatz 4 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der
Rath Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichts­rat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2012

2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2012
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das

Geschäftsjahr 2012 6. Wahl in den Aufsichtsrat 7. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013 8. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2011 erteilten
Ermächtigung zum Rückkauf, zur Einziehung, Veräußerung und zur
Verwendung eigener Aktien unter gleichzeitiger Beschlussfassung über
die Ermächtigung des Vorstands für einen Zeitraum von 30 Monaten ab
Beschlussfassung, sohin bis 24. Dezember 2015, eigene Aktien gemäß §
65 Abs. 1 Z 8 AktG zu erwerben, sowie Beschlussfassung über den
niedrigsten und den höchsten Gegenwert der zu erwerbenden Aktien.
Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Aktien ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung sowie Ermächtigung des Aufsichtsrats,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien
ergeben, zu beschließen. Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktienG mit Zustimmung
des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen
Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch die allgemeine
Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

UNTERLAGEN_ZUR_HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind ab 4. Juni 2013 zur Einsicht der Aktionäre
auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Rath AG
(www.rath-group.com/IR/ Hauptversammlung) einsehbar:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate-Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7

* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen betreffend ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten

· Bericht des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt 8 Diese
Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4.
Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Juni 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch
an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, oder
per E-Mail [georg.rath@rath-group.com], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der
Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die
Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem Aktionär
wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath- group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 15. Juni 2013 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87
Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute entgegen­genommen werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) können nicht
per SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem

Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natür­lichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapier­kennnummer, · Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 15. Juni 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher Sprache oder in englischer Sprache ent­gegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Haupt­versammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten

Adressen bis zum 24. Juni 2013 zugehen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1010 Wien
Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87
Per E-Mail: georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,

dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch
für deren Widerruf. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in
1,500.000 auf den Inhaber lautende Stück­aktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung
der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im Mai
2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher: Mag. Georg Rath (georg.rath@rath-group.com)

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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