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Elterngeld: Väterbeteiligung mit 27,3 % auf neuem Höchststand

Geschrieben am 27-05-2013

Wiesbaden (ots) - Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch
nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter von 181 000 der insgesamt
rund 663 000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies
entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3 %. Damit ist die
Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um
2 Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95 %
der Fälle Elterngeld.

Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten
Jahren in Bayern (35,8 %) und Sachsen (35,6 %). Sie war dort somit
mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5 % nach wie vor
das Schlusslicht bildet.

Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wies die
thüringische Stadt Jena mit 47,2 % die höchste Väterbeteiligung auf,
gefolgt vom bayerischen Landkreis Cham (46,2 %). In mehr als jedem
dritten Kreis (in 143 von insgesamt 402 Landkreisen und kreisfreien
Städten) lag die Väterbeteiligung mittlerweile über 30 %. Die
geringsten Werte gab es in den nordrhein-westfälischen Städten Hagen
und Gelsenkirchen mit jeweils rund 10 %.

Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es hingegen
kaum. Nach wie vor bezogen etwas mehr als drei von vier Vätern (77 %)
Elterngeld für maximal zwei Monate. Nur knapp 7 % der Väter nimmt die
Leistung für zwölf Monate in Anspruch. Mütter bezogen weiter in neun
von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der
Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat
bundesweit bei 1 204 Euro und war damit nach wie vor mehr als ein
Drittel (39 %) höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (868
Euro).

Dabei gibt es jeweils deutliche regionale Unterschiede. So betrug
der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der
Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in den meisten süddeutschen und
westdeutschen Kreisen über 1 200 Euro. Die Kreise, in denen der
Anspruch niedriger als 1 000 Euro war, liegen hingegen fast
ausnahmslos in den ostdeutschen Bundesländern. Bei den Müttern zeigt
sich ein ähnliches Bild: Auch hier lag der Elterngeldanspruch
insbesondere in den west- und süddeutschen Kreisen deutlich über dem
in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2011
geborene Kinder sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
unter www.destatis.de -> Publikationen -> Thematische
Veröffentlichungen -> Soziales -> Elterngeld abrufbar. Dort stehen
auch die Ergebnisse zu allen 402 Landkreisen und kreisfreien Städten
zur Verfügung.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Sascha Krieger,
Telefon: (0611) 75 8159,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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