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Damit die Erbschaft ein Gewinn wird: Energieeffiziente Sanierung / dena zeigt, was Immobilienerben beachten müssen

Geschrieben am 22-05-2013

Berlin (ots) - Wer ein Haus erbt, hat bei der energetischen
Sanierung dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer: Entsprechend sind
die oberste Geschossdecke zu dämmen und die Heizungsrohre zu
isolieren. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser
ausgetauscht werden. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH
(dena) hin und zeigt, was bei einem geerbten Haus energetisch zu
beachten ist.

Expertensicht bringt Überblick

Wurde das Haus lange Zeit zwar bewohnt, aber nicht saniert,
sollten sich die neuen Hauseigentümer zuerst einen Überblick über den
energetischen Zustand des Gebäudes verschaffen. Dafür lohnt sich eine
Vor-Ort-Energieberatung. Der passende Experte findet sich leicht über
die von der dena betreute Experten-Datenbank unter
www.energie-effizienz-experten.de. Der Fachmann nimmt die Immobilie
dabei in Augenschein und stellt einen detaillierten
Sanierungsfahrplan auf. Der Staat bezuschusst eine solche
Vor-Ort-Energieberatung mit 400 Euro.

Schritt für Schritt zum Effizienzhaus

Der Experte informiert auch über die Vorteile energieeffizienter
Häuser und mögliche Sanierungsmaßnahmen: Zu den wichtigsten
Effizienzmaßnahmen zählen die Dämmung von Fassade und Dach, der
Austausch einer veralteten Heizung und der Wechsel zu modernen
dreifach verglasten Fenstern. Damit lässt sich jedes Bestandsgebäude
Schritt für Schritt in ein energieeffizientes Haus verwandeln. Ein
solches Effizienzhaus zeichnet sich dann durch niedrige
Betriebskosten, einen verbesserten Wohnkomfort und einen erhöhten
Immobilienwert aus. Die KfW stellt unter dem Programm "Energetisches
Bauen und Sanieren" attraktive Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder
eine Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus bereit.

Der Energieausweis als Lohn der Mühen

Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, sollten die Besitzer
einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Er zeigt anhand einer
einfachen Farbskala von grün bis rot, wie gut der energetische
Zustand einer Immobilie ist. Das frisch sanierte Effizienzhaus wird
natürlich eine Einstufung im grünen Bereich erzielen. Wird das
Gebäude später einmal verkauft, ist der Immobilienbesitzer dazu
verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Das sollte er auch: Denn
der positive Energieausweis ist der Beleg für die niedrigen
Heizkosten, die zu erwarten sind, und damit ein wichtiges
Verkaufsargument.

Weitere Informationen zum Thema energetische Sanierung gibt es
unter www.zukunft-haus.info.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christina Rocker,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-608, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
rocker@dena.de, Internet: www.dena.de


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