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Trinkgelder und Dress Code im Ausland / ADAC gibt Tipps, was im Urlaub zu beachten ist

Geschrieben am 08-05-2013

München (ots) - Andere Länder - andere Sitten. Wer auf seiner
Auslandsreise nicht gegen landesübliche Benimmregeln verstoßen will,
sollte folgende ADAC-Tipps befolgen:

Über die Trinkgeldgepflogenheiten informieren. In Amerika gehört
es sich, bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu
geben. In anderen Ländern ist das Trinkgeld bereits in der Rechnung
inkludiert. In Italien muss man zudem "Coperto" bezahlen. Dieser
Aufschlag für Brot und Gedeckt wird immer verlangt, auch wenn kein
einziges Grissini verzehrt wurde. Mit einem Trinkgeld für die
Bedienung hat das aber nichts zu tun. Das wird - ist man zufrieden -
extra fällig.

Gepflogenheiten im Restaurant beachten. In Belgien, Spanien,
Italien ist es nicht üblich, getrennt zu zahlen. In Finnland ist es
aufdringlich, sich im Restaurant zu fremden Menschen an den Tisch zu
setzen; befremdlich ist allein schon die Frage nach einem freien
Platz.

Anstand wird groß geschrieben. Wer in Finnland, Großbritannien
oder Irland nicht unangenehm auffallen möchte, sollte sich auf keinen
Fall irgendwo vordrängeln. Man stellt sich an und wartet geduldig in
der Schlange. Das gilt in allen Lebenslagen: ob beim Einsteigen am
Bus, der Warteschlange am Schalter oder beim Anstehen an der
Kinokasse.

Vorsicht bei der Kleiderwahl. Zu kurze Röcke oder Hosen, weit
ausgeschnittene Oberteile und Tops mit Spaghettiträgern werden fast
weltweit in Kirchen und Moscheen nicht geduldet. In der Türkei oder
Kroatien gilt dies zudem für Besuche anderer Sehenswürdigkeiten.
Unabhängig davon legt man in Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien,
Türkei auch abseits vom Strand allgemein Wert auf korrekte Kleidung.

Ein Dresscode gilt auch für die Berge. Wer in den Alpen mit
Turnschuhen oder im Strandoutfit die Berge erklimmt, zieht sich
schnell den Zorn der Einheimischen zu. Festes Schuhwerk,
widerstandsfähige Kleidung und ausreichend Verpflegung sind ein
"Muss". Je nach Sachlage kann es versicherungstechnisch sogar
Probleme geben, wenn man beispielsweise durch falsches Schuhwerk
nicht mehr in der Lage ist, den Rückweg anzutreten. Muss die
Bergrettung aktiv werden, ohne dass eine Verletzung vorliegt, bleibt
man unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Zuviel Haut ist auch am Strand nicht immer erwünscht. FKK-Freunde
sollten ausgewiesene FKK-Strände aufsuchen. Andernfalls können sogar
Geldstrafen drohen. In Amerika wird es außerdem nicht gerne gesehen,
wenn man sich am Strand statt in Umkleidekabinen umzieht. Zudem
sollten dort auch kleine Kinder zumindest eine Badehose tragen.

Siesta beachten. In vielen südlichen Ländern gibt es erweiterte
Mittagspausen und damit einhergehend andere Öffnungszeiten als in
Deutschland. Wer in Spanien beispielsweise zwischen 12.30 und 16 Uhr
ein Museum besuchen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen.

Nicht alle Verkehrsregeln und -gepflogenheiten sind in Europa
einheitlich. In Frankreich, Tschechien und Dänemark halten Autofahrer
beispielsweise wenig vom Vorrang der Fußgänger. Bevor man einen
Zebrastreifen überquert, sollte man sich also genau nach allen Seiten
umsehen. In Spanien hält dafür nicht jeder Autofahrer tatsächlich bei
einer roten Ampel. In den Niederlanden ist Vorsicht und
vorausschauendes Fahren geboten, Radfahrer können jederzeit und meist
in flottem Tempo um die Kurve kommen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Regina Ammel
Tel.: ++49 (0)89-7676-3475
E-Mail: regina.ammel@adac.de


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