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Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping

Geschrieben am 06-05-2013

Düsseldorf (ots) - Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die
entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die
Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote
abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische
Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im
Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der
Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die
Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino
Sergio.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer
Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung
gewählt. Warum?

Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die
durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die
Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den
entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall
erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft
weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das
Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten
Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management
ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der
Verlust der Anleger geringer bleibt.

Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des
Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz,
eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund
43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir
sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der
Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger
wirtschaftlich besser zu stellen.

Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht?
Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?

Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management
trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die
Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal:
Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt
und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter
selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte
berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges
geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum
andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die
Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste
Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist
ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von
großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich "Projektentwicklung"
bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt
und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht
abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird
kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem
angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein
Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren
wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem
Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach
Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst
gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten
muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der
Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des
Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem
Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften
geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird
zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die
Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die
Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das
Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen
treffen kann.

Frage: Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?

Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu
einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen.
Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da
das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen
Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der
gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein
Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die
Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung. Zwar kann
der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter
freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom
Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das
gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung
voraussichtlich eher gewählt wird.

Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge
mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere
Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen
längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus.
Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim
Verkauf des Hauptvermögens der WGF AG.

Frage: Warum haben Sie nicht gleich eine höhere Quote angeboten,
so wie es die gewählten Vertreter fordern und Sie es auch in Aussicht
stellen?

Depping: Wir haben zunächst einmal einen eigenständigen, unserer
Ansicht nach realistischen Plan aufgestellt, der auf konservativen
Annahmen beruht. Dieser Plan besteht aus vielen Einzelteilen, die zum
Teil unterschiedlich bewertet werden können. Wir suchen gemeinsam mit
den Gläubigervertretern nach Wegen, die Quote im Interesse aller
Gläubiger weiter zu verbessern.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, am 22.5. hat das Gericht den
Termin für die Gläubigerversammlung der WGF AG festgelegt. Wie sind
die Aussichten, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen?
Sergio: Zurzeit verhandeln wir intensiv mit den gewählten
Gläubigervertretern von der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
(SdK). Die Sache steht auf des Messers Schneide. Grundsätzlich sind
wir uns alle einig, dass eine Zerschlagung der WGF zu erheblich
schlechteren Quoten für die Anleger führen würde. Das ist auch den
Vertretern der Anleger nicht gleichgültig. Rechtsanwalt Klaus Nieding
als Vertreter der DSW und Rechtsanwalt Markus Kienle als Vertreter
der SdK halten es für unabdingbar den aktuellen Vorstand künftig über
die unterschiedlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und
Gläubigerausschuss) stärker zu kontrollieren. Dafür sollen die Organe
- insbesondere Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss - mit
weitreichenden Kompetenzen, um Einfluss auf die Geschäftspolitik
nehmen zu können, ausgestattet werden. Das sehen wir im Interesse der
Gläubiger generell genauso. Der Plan wird solche Punkte beinhalten.

Frage: Und halten Sie es für möglich, eine höhere Quote zu
erzielen?

Depping: Ungeachtet der Frage des Managements kann man bereits
jetzt festhalten: Wenn man die geforderten 50% erreichen will und
kein Geld von außen zugeführt werden kann, müssten die Anleger mehr
Geld für Neuprojekte freigeben, als bisher vorgesehen. Im Übrigen:
Personelle Änderungen können nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen.

Frage: Können Sie sich denn vorstellen, dass Herr Prof. Dr. Reiter
in den Vorstand eintritt und Herr Klaus Nieding als DSW-Vertreter in
den Aufsichtsrat einzieht?

Depping: Warum nicht? Letztlich ist doch immer die Frage, was den
Anlegern am meisten nützt. Ich habe immer gesagt, dass es
überzeugende Kontrollinstrumente geben muss, um die Fortführung des
Unternehmens und die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen.
Die Frage ist, mit welcher Strategie und Personalien das möglich ist.
Außerdem muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich
sein.

Frage: Wäre es nicht sinnvoll, Gläubigervertreter in die operative
Ebene, also in den Vorstand zu berufen, um die Erfüllung des
Insolvenzplanes sicher zu stellen?

Depping: Ich denke, dass wir zunächst die inhaltlichen Forderungen
der Gläubigervertreter, die uns am 5. April schriftlich übermittelt
wurden bezw. in den Medien nachzulesen waren, in den Insolvenzplan
soweit wie möglich aufnehmen sollten. Viele unserer bisherigen
Zugeständnisse beruhen bereits auf diesen Forderungen. Wenn es des
Weiteren dadurch gelingt, die Quote auf über 50% anzuheben, haben wir
wichtige Forderungen der Anleger und Anlegervertreter umgesetzt. Wir
halten den Gläubigerausschuss für das wirkungsvollste Instrument, den
Vorstand in den nächsten Jahren zu begleiten, obwohl dazu keine
Verpflichtung besteht. Hier sollten die Vertreter der Anleger präsent
sein und die Aktivitäten des Vorstandes sowie des Sachwalters
minutiös begleiten.

Sergio: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Sitz im
Aufsichtsrat nützlich ist. Im Vorstand sollten auch meines Erachtens
spezialisierte Manager zum erfolgreichen Ausbau des zukünftigen
Bereichs Projektentwicklung sitzen, die das Unternehmen voranbringen.
Im Übrigen: Der Sachwalter kontrolliert, ob der Plan umgesetzt wird,
wobei dieser wiederum vom Gläubigerausschuss überwacht wird. Also
eine doppelte Kontrolle, die nicht nur das Erreichen der Ziele des
Insolvenzplanes überwacht, sondern auch auf vertragliche
Konstellationen, Ausgaben und Risiken achtet.

Frage: Die Gläubigervertreter haben Vorbehalte gegen den
derzeitigen Sanierungsvorstand Bernd Depping. Wie beurteilen Sie den
Sachverhalt?

Sergio: Diese Vorbehalte sind in zweierlei Hinsicht unangemessen:
Zum einen ist mit Herrn Depping ohnehin vereinbart, dass er nach
Genehmigung des Insolvenzplanes ausscheiden wird. Zum anderen ist
seine Kompetenz unter Fachleuten unumstritten. Wie gesagt: Er hat 17
Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht und über 1200 Fälle erfolgreich
begleitet. Außerdem ist er auch als Sanierungsvorstand erfahren und
hat uns bis jetzt ganz erheblich unterstützt.

Frage: Die Gläubigervertreter lassen verlauten, dass Herr Depping
zu teuer ist, weil er zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt mit seiner
Kanzlei die WFG berät.

Sergio: Dieses gezielt gestreute Gerücht soll Bernd Depping
beschädigen. Da Herr Depping mit rechtskräftigem Abschluss des
Verfahrens - also in wenigen Wochen - vereinbarungsgemäß ohnehin
ausscheidet, ist das Verbreiten solcher Gerüchte völlig überflüssig.
Der Sachwalter würde es auch nicht zulassen, wenn wir für den
Sanierungsvorstand unangemessen hohe Vergütungen zahlen würden. Des
Weiteren werden die Kosten im Insolvenzplan aufgeführt, so dass die
Gläubiger dies überprüfen können.

Frage: Herr Sergio, kleben Sie an Ihrem Posten?

Sergio: Ich würde gerne bleiben, weil meine 22-jährige Erfahrung
im Immobiliensektor und meine Kontakte zu den Marktpartnern für das
Unternehmen sehr wichtig sein können. Wir stehen z.B. kurz vor dem
Abschluss des Pachtvertrages mit einem weiteren großen spanischen
Hotelbetreiber, den ich persönlich ausgehandelt habe. Ich bin auch
bereit, die Verfügungsmacht über meine Aktienquote stark
einzuschränken. Das Wiedererreichen der vollen Verfügungsgewalt
könnte daran gekoppelt werden, dass die Rückflussquote an die Anleger
die Marke von 50% überschreitet. Zwischenzeitlich würde es keine
Ausschüttungen an mich geben und eine von mir eigenmächtige
gesellschaftsrechtliche Veränderung z.B. in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats wäre ohne den Gläubigerausschuss nicht möglich.

Frage: Wie kann denn die Fortführung der WGF AG gelingen?

Sergio: Zunächst ist festzuhalten, dass wir eine Reihe von
Projekten schon so weit voran gebracht haben, dass sie im Grunde
durchfinanziert sind. Wir haben Angebote von Bauunternehmen, die
Fertigstellung der Projekte mitzufinanzieren. Im Gegenzug wollen sie
am Projektentwicklungsgewinn mit beteiligt werden. Sie warten nur auf
die Rechtssicherheit, die durch die Annahme des Insolvenzplans
erreicht würde. Wenn die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt
haben, kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere
Geschäftspartner haben uns signalisiert, dass sie die
Projektentwicklungskompetenz des Unternehmens schätzen und mit uns
weiter zusammenarbeiten, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.
Immerhin beschäftigt die Gruppe sieben festangestellte Architekten
und Ingenieure, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung und
einen Track Record von weit über eine halbe Milliarde Euro Bauvolumen
zurückblicken können. Diese Kompetenz und Erfahrung steht dem
Unternehmen auch für die Zukunft zur Verfügung. Mit diesem Team
konnten bereits erste Erfolge im Bereich der Projektentwicklung
realisiert werden. So haben wir im Jahre 2011 ein großes
Wohnquartier-Projekt in Berlin im dreistelligen Millionenvolumen vor
Baubeginn verkauft. Der Bau hat bereits begonnen und die
Anleihegläubigervertreter konnten sich kürzlich über dieses Projekt
im Hause der WGF informieren. Im Rahmen der Fortführung fußt die
Zukunft dann zum einen auf dem marktgerechten Verkauf des
Immobilienbestandes, zum anderen auf die Anbindung und Entwicklung
neuer Projekte. Hier haben wir mit Hilfe der renommierten
Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH eine sehr
sorgfältige, konservative Unternehmensplanung im Insolvenzplan
aufgestellt.

Frage: Manche glauben, dass man auch in einer Regelinsolvenz die
begonnenen Bauprojekte beenden und die entsprechenden Erlöse erzielen
könnte?

Depping: Auch hier ein klares Nein: Im Regelfall würde ein
Insolvenzverwalter Projekte im Anfangsstadium nicht zu Ende führen,
da er dann mit seinem persönlichem Vermögen für Baurisiken haften
müsste. Erfahrungsgemäß sind Insolvenzverwalter stattdessen an einer
schnellen Verwertung interessiert. Alles andere wäre meines Erachtens
ein Widerspruch zu meiner 17-jährigen Berufserfahrung als
Insolvenzverwalter und Experte in Unternehmenssanierungen.

Frage: Viele Anleger fragen sich, was mit dem verlorenen Geld
eigentlich passiert ist?

Depping: Es ist vollkommen verständlich, dass danach gefragt wird.
Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts abschließend
gesagt werden. Der Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wird die
prospektkonforme und allgemeine Mittelverwendung der WGF
gutachterlich prüfen und diese dem Insolvenzgericht in seiner
Stellungnahme übermitteln.

Frage: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des
Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung aufgenommen. Was können
Sie uns dazu sagen?

Depping: Das Insolvenzgericht übergibt bei Insolvenzen von
Kapitalgesellschaften die Akten immer automatisch zur Überprüfung an
die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann diese Akten
und sieht sich u.a. das vom Sachverwalter verfasste Gutachten an. Ich
halte nach meiner Erfahrung den Verdacht einer Insolvenzverschleppung
in diesem konkreten Fall für abwegig.

Sergio: Bereits Mitte Dezember haben wir gegenüber der
Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesichert. Wir stehen
im regelmäßigen Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft.
Daher sehe ich in den aktuell laufenden Ermittlungen keine
Unsicherheiten.

Frage: Entfallen mögliche Haftungsansprüche gegen den Vorstand mit
Annahme des Insolvenzplans?

Depping: Klares nein! Es ist festzuhalten, dass Haftungsansprüche
gleich welcher Art und sofern solche gegenüber dem Vorstand und
beteiligten Geschäftspartnern bestehen mit Zustimmung zu dem
Insolvenzplan nicht entfallen. Ganz im Gegenteil: Unsere Absicht ist
es im Nachgang in Zusammenarbeit mit den
Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen einen Austausch zu
führen, um mögliche Haftungsansprüche aufzuarbeiten. Das geschieht
beiderseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Frage: Was erwarten Sie auf der bevorstehenden
Gläubigerversammlung am 22. Mai?

Sergio: Zu allererst entschuldige ich mich erneut im Namen des
gesamten Vorstands für die aktuelle Situation. Es wird über
vergangene Managemententscheidungen zukünftig zu diskutierten sein.
Ich bin guter Hoffnung, dass dies mit den
Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen konstruktiv geschehen
wird. Letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die von uns
begonnene Strategie im Bereich Projektentwicklung für die Anleger,
Gläubiger und das Unternehmen das richtige ist. Daher hoffe ich, dass
bei der Versammlung am 22. Mai die Gläubiger auch ihr
wirtschaftliches Interesse an einer höheren Rückzahlung bekunden und
somit einer Fortführung des Unternehmens mit der gewählten Strategie
zustimmen.

Depping: Es ist Geld verloren worden! Nunmehr gilt es den Verlust
bei den Gläubigern so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzgeber
hat mit der gestärkten Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen,
den Verlust für die Gläubiger durch die Fortführung des Unternehmens
zu minimieren. Hier ist das klare wirtschaftlich Interesse zu einer
hohen Rückzahlungsquote vordergründig. Ich gehe davon aus, dass viele
Gläubiger das am 22. Mai genauso sehen und sich für die Fortführung
des Unternehmens aussprechen. Nur dadurch wird die Voraussetzung
geschaffen eine hohe Rückzahlung gewährleisten zu können.



Pressekontakt:
BrunoMedia GmbH
agentur@brunomedia.de


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