| | | Geschrieben am 23-04-2013 Ukraine modernisiert Gesetze für die europäische Integration
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 Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -
 
 Das ukrainische Parlament hat zwei Gesetze verabschiedet, durch
 deren Umsetzung die Anforderungen des Aktionsplans zur
 Liberalisierung der Visabestimmungen mit der EU erfüllt werden
 sollen. Die neue Gesetzgebung soll die Konformität des Landes mit
 europäischen Standards gewährleisten, berichtet das ukrainische
 Nachrichtenportal "tyzhden.ua". 362 der 421 bei der Parlamentssitzung
 anwesenden Abgeordneten haben für die beiden neuen Gesetze gestimmt.
 
 Eines der verabschiedeten Gesetze schreibt eine Ergänzung
 bestimmter Verordnungen vor, so dass die nationale Gesetzgebung an
 die Standards des Strafrechtsübereinkommens über Korruption angepasst
 wird. Mit dem neuen Gesetz werden zwei Paragraphen gestrichen und der
 Ausdruck "Bestechung" durch "Vorteilsgewährung" ersetzt. Damit werden
 nicht nur Gewährung und Annahme von Vorteilen strafrechtlich belangt,
 sondern auch das Angebot oder die Zusage von Vorteilen. Zudem können
 unter dem neuen Gesetz nicht nur Beamte für das Angebot oder die
 Zusage eines Vorteils strafrechtlich verfolgt werden, sondern alle
 Mitarbeiter staatlicher Unternehmen, Institutionen oder
 Organisationen.
 
 Mit dem zweiten Gesetz werden Strafrecht und das Strafprozessrecht
 der Ukraine dahingehend ergänzt, dass sie den Bestimmungen des
 Strafrechtsübereinkommens über Korruption (ETS. No 173) entsprechen.
 Dieses Abkommen hat das ukrainische Parlament am 18. Oktober 2006
 ratifiziert. Mit dem Gesetz werden eine Reihe neuer Paragraphen und
 die Termini "besondere Beschlagnahme" und "Vorteilsgewährung"
 eingeführt.
 
 Es muss nur so viel gesagt werden, dass das Europäische Parlament
 am 18. April 2013 der Inkraftsetzung des Abkommens zwischen der
 Ukraine und der Europäischen Union über die Vereinfachung der
 Visabestimmungen für die Bürger der Ukraine zugestimmt hat. Das
 abgeänderte Abkommen zwischen der EU und der Ukraine könnte schon am
 1. Juli 2013 in Kraft treten, so der ukrainische Vertreter bei der
 EU, Kostiantin Jelissejew, in einem Interview mit Interfax-Ukraine am
 18. April. Er sagte, dies sei vorstellbar, wenn der EU-Rat für
 Auswärtige Angelegenheiten bis Mai 2013 eine "endgültige
 Entscheidung" treffe.
 
 Das Abkommen verbessert, vereinfacht und strafft die
 EU-Visumsanträge für ukrainische Bürger. Zudem erweitert es die
 Kategorien ukrainischer Bürger, die einen Anspruch auf das
 vereinfachte Verfahren für unbegrenzte Visa oder Visa für mehrere
 Einreisen haben. Es verbessert das Visumsverfahren für
 Medienvertreter und Amtsträger und bestimmt klare
 Gültigkeitszeiträume für Visa für mehrere Einreisen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Maria
 Ivanova, +380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei
 Worldwide News Ukraine.
 
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