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Fracking: Strikter Schutz von Wasser unverzichtbar - bundesweites Moratorium geboten

Geschrieben am 19-04-2013

Berlin (ots) - Derzeit stehen Entscheidungen über den Einsatz von
Fracking an. Vorrangiges Ziel muss dabei nach Überzeugung der
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) ein
umfassender Schutz des Grundwassers sein.

Aktuell wird intensiv über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für
Fracking diskutiert. Dabei geht es um Tiefbohrungen zur Aufsuchung
oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl bzw. Erdwärme, bei dem Gesteine
unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden. Nach dem derzeitigen
Stand der Technik werden auch toxische Chemikalien eingesetzt.
Deshalb bedarf es kompromissloser gesetzlicher Vorgaben, um einen
Schutz des Wassers vor solchen potentiell gesundheitsschädlichen
Verunreinigungen zu gewährleisten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) hat klarstellend ein Fracking-Verbot in
Trinkwasserschutzgebieten vorgeschlagen. In allen anderen Fällen soll
nach den bisher bekannten Vorschlägen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Umweltverträglichkeitsprüfung
vorgeschrieben werden.

Getränkeindustrie braucht sauberes Wasser

Die wafg kritisiert, dass nach dem bisherigen Konzept des BMWi
derzeit eher potentielle Chancen der Technologie für die
Energiegewinnung im Mittelpunkt stehen - und weniger die mindestens
gleichwertigen Belange des Verbraucher-, Gesundheits- und
Umweltschutzes. wafg-Hauptgeschäfts-führer Dr. Detlef Groß sieht dies
mit Besorgnis: "Es liegt auf der Hand, dass nur über ein glasklares,
umfassendes gesetzliches Prüfprogramm ein angemessener Schutz der
Wasserversorgung gesichert werden kann. Sauberes Wasser ist auch für
die Hersteller von alkoholfreien Getränken unverzichtbar. Die Vorlage
aus dem Wirtschaftsministerium erscheint jedoch löchriger als ein
Emmentaler".

Keine Kompromisse zu Lasten von Mensch und Umwelt

Auch außerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten haben
Getränkebetriebe einen vorrangigen Anspruch auf sauberes Wasser. Hier
sieht Groß noch erheblichen Handlungsbedarf: "Es ist nicht
nachzuvollziehen, warum hier ein geringerer Schutz vorgesehen ist.
Die Verbraucher und Unternehmen haben auch außerhalb von
Wasserschutzgebieten einen Anspruch auf uneingeschränkten Schutz
entsprechend dem Vorsorgeprin-zip".

Zumal es bei der Diskussion nicht alleine um eine umweltpolitische
Frage gehe, sondern unmittelbar das zentrale Thema
Lebensmittelsicherheit angesprochen sei. Groß stellt hierzu klar:
"Die hohe Qualität der Produkte und die Sicherheit der Verbraucher
hat für die Unternehmen oberste Priorität und darf durch Fracking
nicht in Frage gestellt werden". Dies könne aber nur gewährleistet
werden, wenn im Gesetz selbst klare Vorgaben zu den Anforderungen an
die erforderlichen Prüfkriterien verankert werden und der für
Gesundheit, Umwelt und Produktqualität wichtige Wasserschutz
eindeutige Vorfahrt erhalte.

Bessere Haftungsregeln und Standortregister notwendig

Die wafg regt zudem die Einrichtung eines bundesweiten Registers
an, in dem alle Fracking-Projekte mit ausführlicher Darstellung der
eingesetzten Chemikalien aufzuführen sind. Für den Fall, dass es doch
zu einer Verunreinigung kommen sollte, müsse nach dem
Verursacherprinzip der dafür Verantwortliche einstehen. Dies solle
insbesondere durch eine gesetzliche Beweislastumkehr und eine
Gefährdungshaftung für Fracking flankiert werden. Natürlich sei das
vorrangige Ziel, solche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Hierzu
leiste ein striktes Haftungsregime jedoch einen wichtigen präventiven
Beitrag.

wafg für bundesweites Moratorium

Die wafg hält es für notwendig, hier die vorgeschlagenen
Regelungen noch nachzubessern und begrüßt die hierzu aktuell
geführten politischen Diskussionen. Sollte dies kurzfristig nicht
darstellbar sein, wäre ein klar definiertes Moratorium - wie bereits
in einigen EU-Nachbarstaaten bzw. auf Ebene einzelner Bundesländer -
auch auf Bundesebene vorzugswürdig, um eine umfassende Diskussion der
aufgeworfenen Fragen mit allen Betroffenen zu ermöglichen.

Weiterführende Hinweise finden Sie in unserer Stellungnah-me:
www.wafg.de/pdf/wafg/Position_Fracking.pdf

Informationen zur wafg

Die wafg ist die Interessenvertretung für internationale und
nationale Markenhersteller der Erfrischungsgetränkeindustrie.

Mitglieder sind neben international aufgestellten Herstellern vor
allem mittelständische und regionale Mineralwasserbrunnen, Hersteller
von Fruchtsaftgetränken sowie Unternehmen der Vorstufen.

Der Verband blickt auf eine inzwischen 130-jährige Tradition,
wobei er sich als Dienstleister und starker Partner für die
Unternehmen der Branche engagiert.

Besondere Schwerpunkte sind Verbraucherpolitik, Lebensmittelrecht,
Ernährung, Wirtschaft und Umwelt.



Pressekontakt:

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Telefon: (030) 259258-0, Telefax: (030) 25925820

mail@wafg.de
http://www.wafg.de


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