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EANS-Hauptversammlung: init innovation in traffic systems AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 05-04-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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init innovation in traffic systems AG

mit Sitz in Karlsruhe

ISIN DE0005759807
WKN 575 980

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der init innovation in traffic systems AG ein. Sie findet am
Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr, im Konzerthaus des
Kongresszentrums, Am Festplatz, 76137 Karlsruhe, statt.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts zum 31. Dezember 2012, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie
der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft (76131 Karlsruhe, Käppelestraße 4-6) aus und werden
auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet
unter http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zum
Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos
übersandt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt und damit festgestellt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von Euro 16.616.545,99 wie folgt zu
verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,80

je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 8.015.984,00
Einstellung in Gewinnrücklagen Euro 0,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 8.600.561,99

Bilanzgewinn Euro 16.616.545,99

Die Gutschrift der Dividende an die Aktionäre erfolgt am ersten
Werktag nach der Hauptversammlung, dem 17. Mai 2013.

Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte
beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung dividendenberechtigte Grundkapital von Euro
10.019.980. Bis zur Hauptversammlung am 16. Mai 2013 kann sich durch
den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien,
die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall
wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,80 je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2013, sofern eine
solche durchgeführt wird, zu wählen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 13 Abs. 4 unserer Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die
Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Als Nachweis reicht eine
in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des in- oder ausländischen depotführenden Instituts
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 25. April 2013, 00:00 Uhr MESZ, zu
beziehen.

Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft
bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis 9. Mai
2013, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

init innovation in traffic systems AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: 069/136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises weitere Nachweise zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht in gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der
Gesellschaft zurückgewiesen werden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersenden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute
oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu
erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der
Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft per Post oder per Telefax oder elektronisch per
E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe
Telefax: 0721.6100.130
E-Mail: ir@initag.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte
zugesendet. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zum
Herunterladen bereit.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den
Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.

Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Janina
Bujnoch und Frau Simone Fritz, zu bevollmächtigen, gemäß ihren
Anweisungen für sie abzustimmen. Dies kann für Aktionäre insbesondere
dann von Interesse sein, wenn die depotführende Bank die
Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung ablehnt. Die
Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre jedoch nicht bei der
Abstimmung über Anträge vertreten, die ohne vorherige Ankündigung
erst während der Hauptversammlung gestellt werden, wie z. B. Anträge
zum Verfahren in der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter
werden sich in diesem Fall der Stimme enthalten. Zur Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen die
Aktionäre auch dann eine Eintrittskarte, wenn sie nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Eintrittskarten sollten von
den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot
bestellt werden. Die Vollmacht oder ihr Widerruf kann schriftlich,
per (Computer-)Fax oder auch elektronisch übermittelt werden
(E-Mail), indem z. B. die zugesandte Eintrittskarte und das
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im
PDF-Format per E-Mail, übersendet werden. Die Gesellschaft kann die
ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur dann gewährleisten, soweit die
Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
mit den Stimmweisungen der Aktionäre zu sämtlichen
Tagesordnungspunkten zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens
14. Mai 2013 (Posteingang) bei der Gesellschaft unter folgender
Adresse eingegangen sind:

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe
Telefax: 0721.6100.130
E-Mail: ir@initag.de

Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der
Internetadresse
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zur Verfügung.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft
angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
500.000,00 erreichen und diese Aktien seit mindestens drei Monaten
halten, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand an die folgende Adresse

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe

zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 16. April
2013, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung
muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Vorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:

init innovation in traffic systems AG Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6 76131 Karlsruhe Anträge von Aktionären zu Punkten
der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die mit
Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern keiner Begründung
bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
zum 1. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der
vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs.
2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von
Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort) enthalten.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der
Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung
der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet
ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß §
124a AktG

Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Euro 10.040.000,00 und ist eingeteilt
in 10.040.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in
der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 20.020 eigene Aktien, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte 10.019.980 beträgt.

Karlsruhe, im April 2013

init innovation in traffic systems AG

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Simone Fritz
Investor Relations
Tel.: +49 (0)721/6100-115
mailto: ir@initag.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: init innovation in traffic systems AG
Käppelestraße 6
D-76131 Karlsruhe
Telefon: +49(0)721 6100-0
FAX: +49(0)721 6100-399
Email: info@initag.de
WWW: http://www.initag.de
Branche: Elektronik
ISIN: DE0005759807
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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