| | | Geschrieben am 04-04-2013 EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group / Einladung zur Hauptversammlung
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 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
 Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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 VIENNA INSURANCE GROUP AG
 
 Wiener Versicherung Gruppe
 
 FN 75687 f
 ISIN: AT0000908504
 
 Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
 
 EINLADUNG
 zu der
 am Freitag, dem 3. Mai 2013, um 11:00 Uhr (MESZ)
 
 in der Wiener Stadthalle
 Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien
 stattfindenden
 22. ordentlichen Hauptversammlung
 
 Tagesordnung
 
 |1.|Vorlage des Konzernabschlusses 2012 samt dem Konzernlagebericht, Vorlage|
 |  |des festgestellten Jahresabschlusses 2012 samt dem Lagebericht, dem     |
 |  |Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht.        |
 |2.|Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012        |
 |  |ausgewiesenen Bilanzgewinnes.                                           |
 |3.|Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das             |
 |  |Geschäftsjahr 2012.                                                     |
 |4.|Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das         |
 |  |Geschäftsjahr 2012.                                                     |
 |5.|Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169       |
 |  |Aktiengesetz, bis längstens 2. Mai 2018 das Grundkapital der            |
 |  |Gesellschaft - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale            |
 |  |EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von 64.000.000 auf Namen oder Inhaber   |
 |  |lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und über den|
 |  |Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die        |
 |  |sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des              |
 |  |Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der    |
 |  |19. ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2010 unter                |
 |  |Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der |
 |  |Satzung wird dem entsprechend geändert.                                 |
 |6.|Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung   |
 |  |des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 1 Aktiengesetz bis 2. Mai 2018    |
 |  |Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu              |
 |  |EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss  |
 |  |der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die    |
 |  |Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung|
 |  |ersetzt den in der 19. ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2010   |
 |  |unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschluss.                         |
 |7.|Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung   |
 |  |des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 2. Mai 2018   |
 |  |Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu              |
 |  |EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss  |
 |  |der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen, die       |
 |  |Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen       |
 |  |festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 19. ordentlichen    |
 |  |Hauptversammlung am 29. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten  |
 |  |Beschluss.                                                              |
 |  |                                                                        |
 |8.|Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3, zweiter|
 |  |Satz (bedingtes Kapital), sodass dieser folgenden neuen Wortlaut erhält:|
 |  |"Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als       |
 |  |Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom      |
 |  |3. Mai 2013 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen      |
 |  |eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen."               |
 |9.|Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das           |
 |  |Geschäftsjahr 2014.                                                     |
 
 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis
 5  AktG  aufzulegenden  Unterlagen  liegen spätestens ab
 12. April 2013 zur Einsicht der Aktionäre in  den  Geschäftsräumen am
 Sitz  der  VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG  Wiener  Versicherung  Gruppe
 (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
 
 -     Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012,
 -     Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012,
 -     Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,
 -     Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2012,
 -     Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2012,
 -     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
 -     Bericht  des   Vorstands   über   den   Bezugsrechtsausschluss   zu   den
 Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7.
 
 Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
 Formular für die Erteilung und den Widerruf einer  Vollmacht  gemäß  § 114  AktG
 sind    spätestens    ab    12. April 2013    auch     im     Internet     unter
 www.vig.com/hauptversammlung  zugänglich  und  werden  in  der  Hauptversammlung
 aufliegen.
 
 
 HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE  GEMÄSS  §§ 109,  110  UND  118 AktG  SOWIE
 § 119 AktG
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  und
 die  seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
 Aktien  sind,  können schriftlich verlangen, dass  zusätzliche
 Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und
 bekannt  gemacht  werden,  wenn  dieses  Verlangen spätestens  am
 12. April 2013  der  Gesellschaft  in  Schriftform   an   VIENNA
 INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu
 Handen  Frau Mag.  (FH)  Sabine  Stiller,  Schottenring 30,  1010
 Wien,  zugeht.  Jedem   so beantragten  Tagesordnungspunkt  muss  ein
 Beschlussvorschlag  samt  Begründung beiliegen.
 
 Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei  depotverwahrten
 Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a  AktG,
 in  der  bestätigt  wird, dass  die  antragstellenden  Aktionäre
 seit   mindestens   drei   Monaten   vor Antragstellung Inhaber der
 Aktien sind, und die zum Zeitpunkt  der  Vorlage  bei der
 Gesellschaft   nicht   älter   als   sieben   Tage   sein   darf.
 Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
 Beteiligungsausmaß  von  5% vermitteln, müssen  sich  auf  denselben
 Stichtag  beziehen.  Hinsichtlich  der übrigen Anforderungen an die
 Depotbestätigung  wird  auf  die  Ausführungen  zur
 Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen,
 können  zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur
 Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
 diese Vorschläge samt Begründung  und einer allfälligen Stellungnahme
 des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der Internetseite der
 Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen in
 Textform spätestens am 23. April 2013 der Gesellschaft entweder  per
 Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG
 Wiener  Versicherung Gruppe,  Abteilung  VD100,  zu   Handen   Frau
 Mag.   (FH)   Sabine   Stiller, Schottenring 30,  1010  Wien,
 zugeht.  Bei  einem  Vorschlag  zur  Wahl   eines
 Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die
 Erklärung  der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
 
 Für den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes  zur  Ausübung  dieses
 Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten  Inhaberaktien  die
 Vorlage  einer  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
 der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft  nicht älter als sieben Tage
 sein darf. Mehrere  Depotbestätigungen  über  Aktien,  die nur
 zusammen  das  Beteiligungsausmaß  von  1%  vermitteln,  müssen  sich
 auf denselben Stichtag beziehen.  Hinsichtlich  der  übrigen
 Anforderungen  an  die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
 Teilnahmeberechtigung  verwiesen.
 
 Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung
 Auskunft   über Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,
 soweit   sie   zur   sachgemäßen Beurteilung eines
 Tagesordnungspunktes  erforderlich  ist.  Die  Auskunft  darf
 verweigert werden, soweit sie nach  vernünftiger  unternehmerischer
 Beurteilung geeignet  ist,  dem  Unternehmen  oder  einem
 verbundenen   Unternehmen   einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder
 ihre Erteilung strafbar wäre.
 
 Jeder Aktionär ist berechtigt,  in  der  Hauptversammlung  zu  jedem
 Punkt  der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
 Bekanntmachung  bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
 Teilnahmeberechtigung  im  Sinne  der Einberufung.
 
 NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
 HAUPTVERSAMMLUNG  GEMÄSS § 111 AktG
 
 Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der
 Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen
 Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu
 machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz  am  23. April 2013,
 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
 
 Zur  Teilnahme  an   der   Hauptversammlung   ist   nur   berechtigt,
 wer   am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
 nachweist.
 
 Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des
 Anteilsbesitzes am  Nachweisstichtag   eine   Depotbestätigung
 gemäß   § 10a AktG,   die   der Gesellschaft spätestens  am
 29. April 2013,  24:00 Uhr  (MESZ),  ausschließlich unter einer der
 folgenden Adressen zugehen muss:
 
 - per Post:       VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
 Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
 Schottenring 30, 1010 Wien
 - per Telefax:    +43 (0)1 89 00 500-60
 - per  E-Mail:    anmeldung.vig@hauptversammlung.at  (als  eingescannter
 Anhang - TIF, PDF etc.)
 
 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
 depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem Mitgliedstaat des
 Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat der
 OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder  eines
 im  Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
 (SWIFT-Code), - Angaben  über  den  Aktionär:   Name/Firma,
 Anschrift,   Geburtsdatum   bei   natürlichen  Personen,
 gegebenenfalls   Register   und   Registernummer   bei   juristischen
 Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN
 AT0000908504) des Aktionärs, - Depotnummer bzw. eine sonstige
 Bezeichnung. - Die  Depotbestätigung  muss  sich  auf  den
 Nachweisstichtag  23. April 2013,   24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
 
 Im Sinne  des  § 10a  Abs. 1  letzter  Satz  AktG  wird  die
 Gesellschaft  auch Bestätigungen  zum  Nachweis  des  Besitzes  von
 Aktien   (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen
 Personen ausgestellt wurden,  welche  gemäß tschechischem Recht zur
 Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
 
 Die Depotbestätigung muss  in  deutscher  oder  englischer  Sprache
 übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
 Hauptversammlung  bzw.  durch Übermittlung einer Depotbestätigung
 nicht  gesperrt;  Aktionäre  können  deshalb über  ihre  Aktien  auch
 nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
 Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 
 VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär,
 der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat das
 Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs
 an  der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
 Aktionär  hat,  den  er vertritt.
 
 Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen
 oder  einer juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei
 auch  mehrere  Personen
 
 bevollmächtigt   werden   können.   Die   Vollmacht   muss   der    Gesellschaft
 ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
 
 - per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
 Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
 Schottenring 30, 1010 Wien
 - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
 - per  E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at  (als  eingescannter
 Anhang - TIF, PDF, etc.)
 - persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
 
 Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der
 Vollmacht  werden auf Wunsch zugesandt und sind  auf  der
 Internetseite  der  Gesellschaft  unter www.vig.com/hauptversammlung
 abrufbar.
 
 Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der
 Registrierung persönlich  übergeben  wird,  hat  die  Vollmacht
 spätestens  am   2. Mai 2013, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft
 einzulangen.
 
 Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
 sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
 
 STIMMRECHTSVERTRETUNG Als   besonderer   Service   steht   den
 Aktionären    ein    Vertreter    des Interessenverbands  für
 Anleger,   IVA,   Feldmühlgasse 22,   1130 Wien,   als unabhängiger
 Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung
 in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei  Interesse  besteht  die
 Möglichkeit einer  direkten  Kontaktaufnahme  mit   Herrn
 Dr. Michael   Knap   unter   der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30,
 unter der  Telefaxnummer  +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail
 michael.knap@iva.or.at.
 
 GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1
 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
 Grundkapital  der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist
 eingeteilt in  128.000.000  auf den  Inhaber  lautende  Stückaktien.
 Jede  Aktie  gewährt  eine   Stimme.   Die Gesellschaft und  ihre
 Tochterunternehmen  halten  keine  eigenen  Aktien.  Die Gesamtzahl
 der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum  vorgenannten
 Zeitpunkt 128.000.000.
 
 MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AktG Gemäß  § 262  Abs. 20  AktG
 teilen  wir  unseren  Aktionären  mit,   dass   die Entgegennahme
 von  Depotbestätigungen  über  ein  international   verbreitetes,
 besonders gesichertes Kommunikationsnetz  der  Kreditinstitute
 (SWIFT)  derzeit noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden
 bis auf weiteres  per  Telefax unter    der    Nummer
 +43 (0) 1 89 00 500-60    oder    per    E-Mail     an
 anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -  TIF,
 PDF,  etc.) oder  per  Post  an  VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG  Wiener
 Versicherung  Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH)
 Sabine Stiller, Schottenring 30,  1010 Wien, entgegengenommen.
 
 ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen
 Sie Ihre Identität  nachweisen  können. Bitte bringen Sie dafür einen
 gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn  Sie als
 Bevollmächtigter zur Hauptversammlung  kommen,  nehmen  Sie
 zusätzlich  zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die
 Vollmacht mit. Falls das  Original der Vollmacht schon an die
 Gesellschaft übersandt worden  ist,  erleichtern  Sie den Zutritt,
 wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
 
 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der  zur
 Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
 Identitätsfeststellung  nicht möglich sein, kann der Einlass
 verweigert werden.
 
 Wir  ersuchen  Sie,  in  Ihrer  Zeitplanung  die  zu   erwartenden   zahlreichen
 Teilnehmer   sowie   die    nunmehr    üblichen    Sicherheitsvorkehrungen    zu
 berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
 
 
 Wien, im April 2013                                                 Der Vorstand
 
 Rückfragehinweis:
 VIENNA INSURANCE GROUP AG
 Wiener Versicherung Gruppe
 1010 Wien, Schottenring 30
 
 Alexander Jedlicka
 Leitung Public Relations, Konzernpressesprecher
 Tel.: +43 (0)50 390-21029
 Fax: +43 (0)50 390 99-21029
 E-Mail: alexander.jedlicka@vig.com
 
 Nina Higatzberger
 Leiterin Investor Relations
 Tel.: +43 (0)50 390-21920
 Fax: +43 (0)50 390 99-21920
 E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
 --------------------------------------------------------------------------------
 
 Emittent:    Vienna Insurance Group
 Schottenring 30
 A-1011 Wien
 Telefon:     +43(0)50 390-21919
 FAX:         +43(0)50 390 99-23303
 Email:       investor.relations@vig.com
 WWW:         www.vig.com
 Branche:     Versicherungen
 ISIN:        AT0000908504
 Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
 Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
 Sprache:    Deutsch
 
 Kontaktinformationen:
 
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  General meeting information transmitted by euro adhoc. The issuer is 
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Translation from German original - in cases of doubt the German  
version prevails 
 
VIENNA INSURANCE GROUP AG 
 
Wiener Versicherung Gruppe 
 
                                   FN 75687 f 
                               ISIN: AT0000908504 
 
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EANS-Hauptversammlung: Data Modul AG / Einberufung der Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- 
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...                      : Landsberger Straße 300 
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