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Sicherheits-Plus: Ab April 2013 sind Rauchmelder auch in Nordrhein-Westfalen Pflicht

Geschrieben am 03-04-2013

Kassel (ots) - In Neubauten gilt die Pflicht sofort - Bestehende
Wohngebäude müssen bis 2017 nachgerüstet werden

Ab dem 1. April 2013 müssen auch in Nordrhein-Westfalen alle
Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen
sind bis zum 31. Dezember 2016 nachzurüsten. Damit folgt NRW dem
Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Zuletzt hatte der
bayerische Landtag diesen Schritt getan. 2014 soll auch in
Brandenburg eine Rauchmelder-Pflicht gelten. Laut der
Landesbauordnung von NRW muss nun auch an Rhein, Ruhr, Lippe und
Weser in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die als
Rettungsweg dienen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder
installiert sein.

Berlin, Baden-Württemberg und Sachsen haben es bisher versäumt,
vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund
500 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland immer noch bei
Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch Rauchgase
- eine gefährliche Gesetzeslücke.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) rät deshalb
- ungeachtet unterschiedlicher Übergangsfristen oder gänzlich
fehlender Vorschriften - dringend dazu, jede Wohnung und jeden
Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten. Gerade im Schlaf ist die
Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann
der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen
durch einen schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner rechtzeitig
in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die
Feuerwehr verständigen können.

Eigentümer übernehmen den Einbau - Mieter kontrollieren die
Batterien

In NRW ist der Eigentümer der Wohnung für die Anschaffung und
Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten der Wartung und
den Austausch der Batterien übernimmt grundsätzlich der Mieter. Das
gilt allerdings nicht, wenn der Eigentümer diese Verpflichtung bis
zum 31. März 2013 selbst übernommen hat. Im Falle eines Defektes
trägt der Eigentümer die Kosten für eine Neuanschaffung. Beim Kauf
von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604
geprüft und zertifiziert sowie über ein VdS-Kennzeichen oder Q-Label
verfügen. Hochwertige Geräte sind zum Teil sogar mit Batterien
ausgestattet, die bis zu zehn Jahre halten.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten
Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern
und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende
Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter,
sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter
www.bvbf-de abrufbar.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
Fax: +49 (0)561-28 86 4-29
E-Mail: info@bvbf-brandschutz.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 88 0
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de


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