Kohl-Söhne gewinnen vor dem Landgericht München gegen den Buchautor Schwan
Geschrieben am 07-03-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Peter und Walter Kohl, den  
Söhnen des Alt-Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl, gebe ich Folgendes  
bekannt: 
 
   Peter und Walter Kohl können weiterhin behaupten, dass der  
Journalist und Buchautor Dr. Heribert Schwan (Autor der  
Hannelore-Kohl-Biografie "Die Frau an seiner Seite") eine  
wahrheitswidrige eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Eine  
Unterlassungsklage Schwans, mit der den Kohl-Söhnen diese Aussage  
verboten werden sollte, wurde nunmehr mit Urteil des Landgerichts  
München vom 27.02.2013 zurückgewiesen. Da Schwan auf Rechtsmittel  
gegen dieses Urteil verzichtet hat, ist das Urteil rechtskräftig. 
 
   Hintergrund des Verfahrens waren Aussagen Schwans in einer  
eidesstattlichen Versicherung vom 04.08.2011, die Schwan vor dem  
Landgericht Hamburg eingereicht hatte. In dieser eidesstattlichen  
Versicherung hatte Schwan u. a. erklärt, von ihm befragte Zeugen  
hätten bestätigt, dass Hannelore Kohl sich bei ihnen über das  
Verhalten ihrer Söhne beklagt habe. Diese Aussagen nahmen die  
Kohl-Söhne zum Anlass, um einen Teil der von Schwan aufgeführten  
Zeugen selbst zu befragen. Die so angesprochenen Zeugen bestritten,  
sich gegenüber Schwan so geäußert zu haben, wie von ihm in der  
eidesstattlichen Versicherung angegeben. Dies veranlasste die  
Kohl-Söhne, anlässlich eines mit der Süddeutschen Zeitung geführten  
Interviews davon zu sprechen, dass Schwan eine wahrheitswidrige  
eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. 
 
   Im Rahmen der vor dem Landgericht München von Schwan erhobenen  
Unterlassungsklage musste das Gericht anhand von Tonbänder  
überprüfen, ob sich die von Schwan befragten Zeugen tatsächlich so  
geäußert haben, wie von ihm in der eidesstattlichen Versicherung  
angegeben. Dies war zur Überzeugung des Gerichts nicht der Fall,  
sodass das Landgericht die Unterlassungsklage von Schwan  
zurückgewiesen hat. 
 
   Im selben Zusammenhang ist derzeit noch ein strafrechtliches  
Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig, in  
dem es um die Anzeige der Kohl-Söhne gegen Schwan wegen Abgabe einer  
falschen eidesstattlichen Versicherung geht. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Rechtsanwalt Simon Bergmann 
Tel.: 030/88 00 15 0 
Fax: 030/88 00 15 55 
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
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