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Wirtschaftskriminalität: Über 80 Prozent aller Unternehmen unzureichend geschützt / Studie von RölfsPartner und Universität Leipzig weist erstmals empirisch nach, warum Unternehmen Opfer ...

Geschrieben am 21-02-2013

Düsseldorf (ots) - Studie von RölfsPartner und Universität Leipzig
weist erstmals empirisch nach, warum Unternehmen Opfer von
Wirtschaftskriminalität werden und wie sie sich erfolgreich dagegen
schützen können

83 Prozent aller Unternehmen im Public und 78 Prozent im Private
Sector sind nicht professionell gegen Wirtschaftskriminalität
geschützt. Das geht aus der aktuellen Studie "Das Unternehmen als
Opfer von Wirtschaftskriminalität" hervor, für die RölfsPartner und
die Universität Leipzig 338 Unternehmen aus dem Public und dem
Private Sector analysiert haben. Rund ein Drittel der untersuchten
Unternehmen - 32 Prozent aus dem Public und 37 Prozent aus dem
Private Sector - sind nach eigenen Angaben im Untersuchungszeittraum
von zwölf Monaten Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Sowohl
der wirtschaftliche Schaden als auch der Imageschaden sind in den
meisten Fällen enorm.

Erstmals konnte systematisch empirisch untersucht werden, wie und
warum Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität werden. Aus
diesen Erkenntnissen entwickelt die Studie eine Typologisierung der
Unternehmen als potenzielle Opfer und analysiert, warum trotz
offensichtlicher Bedrohung Unternehmen nur unzureichende Maßnahmen
zur Schadensabwehr ergreifen. Das Ergebnis ist ein
Vier-Stufen-Modell, das von Stufe 1 (unprotected) bis Stufe 4
(professionaly protected) reicht. Auf Grundlage dieser Typisierung
haben sich alarmierende Kernergebnisse herauskristallisiert: 83
Prozent der Unternehmen im Public und 78 Prozent im Private Sector
sind nicht professionell geschützt - das heißt nicht auf Stufe 4. Sie
verfügen über kein vollständiges Compliance-Management-System mit
Hinweisgebersystem, das umfassenden Schutz vor
Wirtschaftskriminalität bieten würde. 17 Prozent aller öffentlichen
Unternehmen haben überhaupt keine Compliance-Tools und immerhin 16
Prozent im Private Sector sind damit völlig ungeschützt.

Public Sector: Trotz rechtlicher Verpflichtung unzureichender
Schutz

Während im Private Sector 84 Prozent der Unternehmen zumindest
einzelne Präventionsinstrumente, wie beispielsweise ein
Hinweisgebersystem einsetzen, scheint der Public Sector noch
sorgloser: Ein so zentrales Element wie einen klar formulierten
Verhaltenskodex besitzen weniger als die Hälfte aller öffentlichen
Unternehmen mit nur 43 Prozent - im Gegensatz zu 62 Prozent in der
Privatwirtschaft. Die Mitarbeiter haben somit keine klaren
Richtlinien, welches Verhalten überhaupt erlaubt ist. "Der Public
Sector schützt sich gegen Wirtschaftskriminalität schlechter als der
Private Sector. Dies ist umso erstaunlicher, da hier die gesetzlichen
Vorgaben strenger sind und in letzter Konsequenz der Steuerzahler die
so entstehenden Schäden tragen muss", kommentiert Dieter John, Leiter
des RölfsPartner Competence Centers Fraud - Risk - Compliance und
Co-Autor der Studie.

Kontrollparadoxon: Führt Compliance zu mehr
Wirtschaftskriminalität?

Unternehmen, die über keinen Verhaltenskodex verfügen, berichten
deutlich seltener davon, Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden
zu sein, als Unternehmen, die einen Verhaltenskodex implementiert
haben (22 gegenüber 45 Prozent im Public bzw. 28 gegenüber 42 Prozent
im Private Sector). Dies gilt grundsätzlich, wenn einzelne
Compliance-Elemente im Unternehmen implementiert sind. "Hier wirkt
das Kontrollparadoxon", erläutert Prof. Dr. Hendrik Schneider von der
Universität Leipzig und Co-Autor der Studie. "Einzelne
Compliance-Instrumente steigern die Entdeckungswahrscheinlichkeit und
machen die Schäden erst sichtbar. Unternehmen verzeichnen daher einen
Anstieg der aufgedeckten Wirtschaftskriminalität, da sie Kriminalität
vom Dunkel- ins Hellfeld holen."

Hinweisgebersystem als entscheidender Erfolgsfaktor verkannt

Bei vollständiger Implementierung eines Compliance-Management
Systems ist das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, deutlich
geringer. Es entsteht eine Komplementärwirkung aller
Compliance-Elemente, sodass nach der Etablierung des Systems auch
eindeutige und wissenschaftlich belegbare Präventionseffekte erzeugt
werden. Hier kommt einem Hinweisgebersystem eine besondere Bedeutung
zu: Es ist das einzige Instrument, mit dem Mitarbeitern sich Gehör
verschaffen können (Bottom-up-Instrument). Daher ist es ein großer
Fehler, dass besonders Unternehmen aus dem Mittelstand dieses
Instru-ment bisher eher ablehnen. Entsprechend geschützte Unternehmen
erkennen nicht nur mehr Delikte, sie senken auch die
Viktimisierungswahrscheinlichkeit von 31 auf 25 Prozent.

Opferkarrieren nach dem Schema der "erlernten Hilflosigkeit"

Somit stellt sich die Frage, warum Unternehmen trotz
offensichtlicher Bedrohung nicht präventiv in Schutzmechanismen
investieren, zumal die Kosten für den Aufbau einer schlagkräftigen
Compliance-Organisation im Vergleich zu denen eines Schadenfalls
vergleichsweise gering sind. "Die finanziellen Einbußen bei einem
Unternehmen, das Opfer von Wirtschaftskriminalität wurde, lösen oft
Sparzwänge aus. Trotz eindeutiger Defizite des internen
Kontrollsystems werden dadurch keine Verbesserungen und Investitionen
in die Compliance-Organisation in Erwägung gezogen", erläutert John.
"Das Problem scheint gelöst, wenn ein Täter gefunden wurde. Genau
dort liegt aber die Gefahr von sogenannten Opferkarrieren nach dem
Schema der erlernten Hilflosigkeit."

Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass bei öffentlichen
Unternehmen Wirtschaftskriminalität eine genau so starke Bedrohung
darstellt wie in der Privatwirtschaft. Allerdings ist das
Problembewusstsein weniger stark ausgeprägt, wodurch weniger in
Prävention und Aufdeckung investiert wird. "So ist es wohl nur eine
Frage der Zeit, wann in den Medien vom nächsten prominenten Fall zu
lesen sein wird", so Prof. Dr. Schneider.

Über RölfsPartner

RölfsPartner gehört zu den führenden unabhängigen
Beratungsgesellschaften Deutschlands. Eine starke Teamorientierung
und ein ganzheitlicher Beratungsansatz prägen die Arbeitsweise von
RölfsPartner: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und
Unternehmensberater arbeiten interdisziplinär eng zusammen und bieten
ein breites Spektrum spezialisierter und kundenorientierter
Dienstleistungen an. Die interdisziplinären Kompetenzen sind in den
sechs Competence Centern Fraud - Risk - Compliance, Private Clients,
Public Sector, Real Estate, Restructuring sowie Transactions
gebündelt. RölfsPartner ist mit 700 Mitarbeitern an zwölf Standorten
in Deutschland und durch die Mitgliedschaft bei Baker Tilly
International auch weltweit vertreten. Baker Tilly International ist
mit über 26.000 Mitarbeitern in 131 Ländern ein führendes
internationales Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaften.



Pressekontakt:
Frank Schröder
Leiter Marketing & Communications
Tel. +49 211 69 01-200
Frank.Schroeder@roelfspartner.de

Danielle Staudt-Gersdorf
Marketing & Communications
Tel. +49 211 69 01-242
Danielle.Staudt-Gersdorf@roelfspartner.de


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