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Landgericht Nürnberg-Fürth: Hahn Rechtsanwälte erstreiten erneut positives Urteil zum Morgan Stanley P2 Value

Geschrieben am 12-02-2013

Hamburg (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 28. Januar
2013 die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG wegen Falschberatung
beim offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P 2 Value" zu
Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 6 O 3247/12). Der zuständige
Einzelrichter Dr. Rogorz von der 6. Zivilkammer hat der Klage
stattgegeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Anleger nicht
ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei. Der Kläger sei
von der Bank nur auf die Möglichkeiten einer kurzfristigen Aussetzung
der Anteile und eines vorübergehenden, leichten Wertverlustes bei
offenen Immobilienfonds hingewiesen worden. Damit teilt das Gericht
nicht die Auffassung der 10. Zivilkammer des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom 5. September 2011 (Aktenzeichen: 10 O 10437/10),
wonach mit dem sogenannten Fact Sheet hinreichend aufgeklärt werde.
Weiterhin ist das Gericht auch nicht der Auffassung, dass die im
Zeitraum Sommer/Herbst 2007 nach Einschätzung von Finanzexperten
vorhandenen Risiken bei offenen Immobilienfonds lediglich
theoretische Risiken gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Für den Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp) hat dieses Urteil große Bedeutung: "Unsere
Kanzlei hat zu offenen Immobilienfonds bereits beim Landgericht
Frankfurt zwei positive Urteile erstritten. In der Berufungsinstanz
sind diese Verfahren noch nicht abgeschlossen. Außerdem haben wir in
vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren für unsere
Mandanten wirtschaftlich vernünftige Vergleiche geschlossen."

Der "Morgan Stanley P 2 Value" (ISIN: DE000A0F6G89) hatte seit 30.
Oktober 2008 Anteile nicht mehr zurückgenommen. Seit dem 27. Oktober
2010 bis zum 30. September 2013 wird er abgewickelt. Noch investierte
Anleger müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Hahn
sieht "auf Anleger, die noch in offenen Immobilienfonds oder
Dachfonds investiert sind, die derzeit abgewickelt werden, schwere
Zeiten und herbe Verluste zukommen." Im Falle einer Falschberatung
oder bei eindeutigen Prospektfehlern könnten sie jedoch
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die
Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Am aussichtsreichsten sei
es derzeit immer noch, unter Zuhilfenahme eines versierten Fachanwalt
Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt.
Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart tätig.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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