(Registrieren)

Es muss "behaglich" sein / Ein Urteil zum Thema Raumtemperatur in Mietwohnungen (BILD)

Geschrieben am 28-01-2013

Berlin (ots) -

Wenn jemand eine beheizbare Wohnung mietet, dann müssen darin auch
Temperaturen herzustellen sein, die ein durchschnittlicher Mensch als
angenehm empfindet. Die Justiz spricht nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS bei 20 bis 22 Grad von einer so genannten
"Behaglichkeitstemperatur. Wird diese über einen längeren Zeitraum
oder gar dauerhaft nicht erreicht, dann gibt es vom Vermieter unter
Umständen Geld zurück. (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 201 C 481/10)

Der Fall:

So richtig wohl fühlten sich die Mieter während der kalten
Jahreszeit in ihrer Wohnung nicht. Wurden doch kaum jemals die 20
Grad Celsius erreicht, die sie sich als Minimum gewünscht hätten. Die
Betroffenen führten ein genaues Wärmeprotokoll, mahnten den
Eigentümer, Abhilfe zu schaffen, und kürzten schließlich die Miete.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass man die Temperatur in den Räumen
nicht unterschiedlich regulieren konnte. Der Vermieter verwies auf
das Baujahr des Hauses (1964) und merkte an, man könne angesichts
dieser Tatsache nicht den neuesten Stand der Heiztechnik erwarten.

Das Urteil:

Das Kölner Amtsgericht ließ in der Frage der Beheizbarkeit nicht
mit sich reden. In den Haupträumen bestehe ein Anspruch auf 20 bis 22
Grad, in den Nebenräumen auf 18 bis 20 Grad. Und selbstverständlich
müsse es auch möglich sein, die Räume unterschiedlich stark
aufzuheizen, denn im Bad wünsche man es zum Beispiel normalerweise
etwas wärmer als im Schlafzimmer. Im Urteil wurde deswegen
festgelegt, dass die Miete in den Wintermonaten um 20 Prozent, in der
Übergangszeit um 10 Prozent und im Sommer gar nicht gekürzt werden
dürfe.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

443504

weitere Artikel:
  • Teures Parken / Grundstückseigentümer durfte PKW bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten (BILD) Berlin (ots) - Sein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, das ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS - bei entsprechender Vorwarnung - das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/11) Der Fall: Eine Frau stellte ihren PKW länger als erlaubt auf dem Kundenparkplatz eines Supermarkts ab. Der Betreiber hatte ausdrücklich mehr...

  • LOXXIO - Die Software für mehr Sicherheit im Internet Berlin (ots) - Die Möglichkeiten im Internet sind nahezu unbegrenzt - die Gefahren auch! Immer häufiger werden Internetnutzer abgemahnt für angeblich illegales Downloaden oder Bereitstellen von Musik und Filmen in Tauschbörsen. Was aber, wenn sie unschuldig sind? Die Beweislast liegt in der Regel beim Nutzer. Auch häufen sich die Fälle, in denen User für Onlinekäufe im Internet zahlen sollen, die sie nie vorgenommen haben. Mit der vom TÜV-Saarland geprüften Software LOXXIO sind Nutzer im Netz stets auf der sicheren Seite, denn LOXXIO mehr...

  • Dr. Kaplan als Präsident der Bayerischen Landesärztekammer bestätigt München (ots) - Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) wählte in ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen Amtsinhaber, Dr. Max Kaplan (60), erneut zum Präsidenten. Der Facharzt für Allgemeinmedizin aus dem Unterallgäu (Pfaffenhausen) wurde bereits im ersten und einzigen Urnengang einstimmig gewählt; Gegenkandidaten gab es nicht. Alle 171 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Kaplan. 1. Vizepräsidentin wurde wieder die Nürnberger Internistin Dr. Heidemarie Lux (61). Sie erhielt 165 Stimmen mehr...

  • COMPUTERWOCHE, Great Place to Work Institute und Bitkom küren Deutschlands beste IT-Arbeitgeber München (ots) - Auszeichnungen in vier verschiedenen Unternehmensgrößen / Microsoft attraktivster IT-Arbeitgeber bei Großunternehmen / NetApp erhält Titel bei Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter / Pentasys entscheidet Kategorie bis 500 Mitarbeiter für sich / Maiborn Wolff et al. bei kleinsten Unternehmen ausgezeichnet / Kompletter Bericht im Internet auf www.computerwoche.de/2531434 Nur wenige Branchen in Deutschland spüren den Fachkräfte-Mangel deutlicher als die hiesige Computer- und IT-Branche. Entsprechend groß sind die Anstrengungen mehr...

  • Kurzfilme zur Luftfahrt im Condor Videokanal auf YouTube / Reportagereihe "Condor TV" mit Einblicken hinter die Kulissen eines Ferienfliegers Frankfurt (ots) - Unter dem Namen Condor TV zeigt Deutschlands beliebtester Ferienflieger auf YouTube Filme rund um das Thema "Faszination Fliegen". Die vier- bis fünfminütigen Videos stellen Berufe, technische Hintergründe und Flugziele vor. Die Zuschauer tauchen dabei in die Welt der Luftfahrt ein. Der YouTube-Kanal des Ferienfliegers präsentiert sich dazu in ansprechendem Design und mit strukturierten Playlists zur besseren Übersichtlichkeit der Themen. Er ist unter www.youtube.de/CondorFlugdienstGmbh abrufbar. "Mit Condor mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht