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Studienplatzklage Medizin: Großer Erfolg in Erlangen-Nürnberg! / Nächste Klage-Frist läuft am 1. März 2013 ab! (BILD)

Geschrieben am 25-01-2013

Hamburg/Berlin/München/Düsseldorf (ots) -

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einer am 17.01.2013 bekannt
gewordenen Entscheidung die Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU) verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach
Humanmedizin (1. Fachsemester) an Studienplatzkläger des
Wintersemesters 2012/2013 zu vergeben.

Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das Einklagen
von Studienplätzen spezialisiert hat, freut sich über diesen Erfolg:
"Das Gericht ist im Wesentlichen unserer Argumentation im
verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gefolgt und hat bestätigt, dass
die Universität Erlangen-Nürnberg eine zu geringe Anzahl von
Studienplätzen Medizin an die Hochschulstart gemeldet hat. Vor allem
hat das Gericht deutlich gemacht, dass Verbesserungen zu Gunsten der
bestehenden Studienplätze nicht zu Lasten der über 15.000
Abiturienntinnen und Abiturienten gehen dürfen, die jahrelang auf
einen Studienplatz warten müssen. Das ist ein wichtiges Signal, dass
auch deutschlandweit von Bedeutung sein wird."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nämlich in seinem Beschluss
(Az. AN 2 E 12.10276) deutlich gemacht, dass eine "Steigerung des
Leistungsspektrums und der Attraktivität des Studienganges" nicht
dazu führen darf, dass Lehrkapazitäten umgeschichtet und
Studienplätze für Bewerber im ersten Fachsemester eingespart werden.
Dabei hat das Verwaltungsgericht auch klargestellt, dass die in
letzter Zeit häufig gewordenen "Zielvereinbarungen" zwischen
Universität und Wissenschaftsministeriem keine Grundlage dafür sind,
zu Verbesserungen in der Lehre zu Lasten der wartendenen
Studienbewerber durchzuführen. Auch neue "Mode-Studiengänge" wie
Molekulare Medizin, mit denen sich einige Universitäten zu
profilieren versuchen, dürfen nicht zu Lasten des Studienganges
Humanmedizin auf- und ausgebaut werden, wodurch sich die Wartezeiten
für die Studienbewerber Medizin weiter erhöhen würden. Dabei hat das
Verwaltungsgericht auch die neue Rechtsprechung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt, dass die sogenannte
Titellehre (also Privatdozenten und Honorarprofessoren) in das
Lehrangebot der Universität mit reinzuberechnen sind und daher zu
zusätzlichen Studiengängen führen. Da insbesondere die Vergabe von
Honorarprofessuren im medizinischen Bereich immer beliebter wird und
auch nicht nur auf die Universitätskliniken, sondern auch auf
regionale Krankenhäuser als Akademische Lehrkrankenhäuser ausgeweitet
wird, ist die Fortsetzung dieser Rechtsprechung das zweite wichtige
Signal, das von der aktuellen Entscheidung in Erlangen-Nürnberg
ausgeht.

Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg freut sich mit den
erfolgreichen Studienplatzklägern: "Dieser weitere Erfolg, den wir
jetzt in Erlangen-Nürnberg erstritten haben, zeigt, dass die
Studienplatzklage Medizin bei frühzeitiger Planung und guter
Strategie zum gewünschten Studienplatz führen kann. Denn die
Universitäten versuchen seit über 40 Jahren jedes Semester aufs Neue,
Studienplatzkapazitäten zu verlagern und ihre grundrechtlichen
Verpflichtungen einzuschränken. Wer nicht 6 bis 7 Jahre auf einen
Studienplatz in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und
Tiermedizin warten möchte, der sollte jetzt über eine
Studienplatzklage nachdenken."

Neben der Studienplatzklagestrategie, die neben Erfahrung auch
einen hohen Spezialisierungsgrad des Rechtsanwaltes erfordert, ist
weiterhin entscheidend der frühe Beginn. Denn geklagt wird nicht
gegen die Ablehnungsbescheide von der Hochschulstart oder im
Auswahlverfahren der Hochschulen. Vielmehr werden die Verfahren
direkt gegen die Universitäten geführt und unterliegen besonderen
Form- und Fristvorschriften. Die nächste Frist für die
Studienplatzklage im Sommersemester 2013 läuft am 01. März 2013
bereits ab.



Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten
und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.

Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in
Medizin und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.

Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.


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