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Handelsblatt zu FlexStrom: Erneut falsch berichtet / Landgericht Köln untersagt Falschaussagen

Geschrieben am 24-01-2013

Düsseldorf/Köln (ots) - Das Landgericht Köln hat erneut eine
Einstweilige Verfügung gegen Falschaussagen des Handelsblatts
erlassen. Demnach ist es der Wirtschaftszeitung nunmehr ab sofort
auch untersagt, eine unzutreffende Darstellung der Wechselquote des
unabhängigen Anbieters FlexStrom weiterzuverbreiten, wie in einem
Artikel vom 26.11.2012 geschehen. Bereits im Dezember letzten Jahres
hatte das Landgericht Köln zahlreiche Falschaussagen in
Handelsblatt-Berichten verboten.

Seit Mitte November 2012 war das Handelsblatt mit mehreren
Berichten zu dem unabhängigen Stromanbieter FlexStrom aufgefallen.
Dabei zitierte das Blatt auffallend häufig direkte Konkurrenten von
FlexStrom. Obwohl das Unternehmen seit 2009 stetig steigende Gewinne
und Umsatzzahlen verbucht, wurde im Handelsblatt sogar angezweifelt,
ob das Unternehmen zu kostendeckenden Preisen arbeite. Auch die
Auseinandersetzung mit einem lokalen Netzbetreiber hatte das
Handelsblatt falsch dargestellt.

FlexStrom hat sich dagegen vor Gericht zur Wehr gesetzt - mit
Erfolg. Das Landgericht Köln erließ damit bereits die zweite
Einstweilige Verfügung gegen zahlreiche Falschbehauptungen in
mehreren Berichten des Handelsblatts.

"Unsere Unternehmenszahlen sind ja allgemein zugänglich", sagt
Robert Mundt. Gründer von FlexStrom. Nach den von einem externen
Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlüssen im elektronischen
Bundesanzeiger weist FlexStrom für 2009 einen Gewinn von 4,27
Millionen Euro aus, 2010 wurde der Gewinn auf 5,96 Millionen Euro
gesteigert, 2011 betrug der Gewinn nach Steuern sogar 12,91 Millionen
Euro.

Das Landgericht Köln hatte folglich am 14. Dezember 2012 und am
10. Januar 2013 die Falschdarstellungen des Handelsblatts durch
Einstweilige Verfügungen gestoppt. Die Gerichtsentscheidungen sind
vorläufig vollziehbar, grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit
eines Widerspruchs. FlexStrom kündigt an, auch weitere Falschaussagen
des Handelsblattes gerichtlich angreifen zu wollen.

LG Köln, Az 28 O 514/12

LG Köln, Az 28 O 545/12



Pressekontakt:
Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90,
10785 Berlin

Internet: www.FlexStrom-Presse.de
Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon:(030) 214 998 -470
E-Mail: presse@FlexStrom.de


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