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BME fordert Kartellrechts-Compliance von Lieferanten

Geschrieben am 19-12-2012

Frankfurt am Main (ots) - Das Bundeskartellamt hat 2012 in 14
verschiedenen Fällen rund 248 Millionen Euro Bußgelder gegen
insgesamt 57 Unternehmen und 31 Privatpersonen verhängt. Die Zahl der
laufenden Kartellfälle ist weiter steigend. "Preis-, Kunden- und
sonstige kartellrechtswidrige Absprachen beeinträchtigen zunehmend
den fairen Wettbewerb. Sie schädigen auch beschaffende
Organisationen. Der Einkäuferverband fordert daher
Kartellrechts-Compliance von Lieferanten", sagt Sebastian Schröder,
Leiter Recht & Compliance beim Bundesverband Materialwirtschaft,
Einkauf und Logistik e.V. (BME). e.V. Unabhängig von ihrer Größe oder
Gesellschaftsform müssten Lieferanten Mindeststandards erfüllen, um
Kartellrechtsverstöße möglichst umfassend ausschließen zu können.
Geschäftsführungen von Anbietern von Leistungen sollten sich klar und
eindeutig zur Einhaltung der Regeln des Kartellrechts bekennen und
dies schriftlich dokumentieren. Schröder: "Wir fordern zudem
Lieferanten auf, ihre Mitarbeiter über die gesetzlichen Regelungen
des Kartellrechts zu informieren und diejenigen, die Kontakt zu
Wettbewerbern haben, entsprechend zu schulen." Die Schulungen sind
regelmäßig zu wiederholen bzw. aufzufrischen. Für Fragen der
Kartellrechts-Compliance müssen Ansprechpartner benannt werden. Wenn
mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt werden, sind diese
unverzüglich aufzuklären.

Zur Förderung von Kartellrechst-Compliance bei Lieferanten listet
der BME im Rahmen seines Verhaltenskodex fundamentale Regeln zur
Bekämpfung von Korruption, zu kartellrechtswidrigen Absprachen, zur
Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung ethischer Grundsätze
auf. Die BME-Compliance-Initiative (www.bme.de/compliance) umfasst
überdies Grundsätze zur Wahrung der Menschenrechte, zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz sowie zu fairen Arbeitsbedingungen. Diese
Prinzipien sind in der Lieferkette zu fördern und sollen auch von den
Lieferanten selbst aktiv befolgt werden.

Vertiefende Erläuterungen zum deutschen und europäischen
Kartellrecht sind im BME-Praxisleitfaden "Kartellrecht" (2. Aufl.
2011), enthalten und können gegen eine Schutzgebühr beim BME bezogen
werden. Ansprechpartner ist RA Sebastian Schröder (E-Mail:
sebastian.schroeder@bme.de)



Weitere Infos:
Sabine Ursel
Leitung Kommunikation
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)
Bolongarostraße 82, 65929 Frankfurt
Tel.: 069/3 08 38-1 13, mobil: 0163/3 08 38 00
E-Mail: sabine.ursel@bme.de
Internet: www.bme.de


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