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Glühwein am Steuer wird teuer / ADAC: Wer trinkt und fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen

Geschrieben am 29-11-2012

München (ots) - In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte und
Weihnachtsfeiern mit vielen Köstlichkeiten und reichlich Alkohol.
Autofahren ist laut ADAC nach dem Genuss von Glühwein, Punsch oder
Feuerzangenbowle jedoch gefährlich. Wer bei einer Kontrolle mit 0,5
Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500
Euro und einem Monat Fahrverbot rechen.

Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise
Schlangenlinien-Fahren, drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3
Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als
fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe und mindestens
sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen. Für Radfahrer liegt die
Promillegrenze bei 1,6 Promille.

Oft wird unterschätzt, dass die weinhaltigen Getränke wegen der
Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die
eigene Einschätzung, ob man nach einer Tasse Punsch noch fahrtüchtig
ist, kann täuschen. Die Alkoholbeeinflussung hängt bei identischer
Trinkmenge von unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und
Tagesform ab. Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co.
verzichten möchte, sollte laut ADAC am besten gleich mit öffentlichen
Verkehrsmitteln kommen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jacqueline Demme
Tel.: +49 (0)89 7676 2632
E-Mail: jacqueline.demmed@adac.de


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