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Rund ums Geld - Was bringt 2013 Neues? / Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen: Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) sagen, wer zukünftig wie profitieren kann (BILD)

Geschrieben am 27-11-2012

Frankfurt (ots) -

Neue Einkommensgrenzen für Minijobber, steigende
Pflegeversicherungs- und sinkende Rentenversicherungsbeiträge oder
die Einführung von Unisex-Tarifen - zum Jahreswechsel wird es wieder
zahlreiche Neuerungen geben, die sich positiv, aber auch negativ auf
den Geldbeutel eines jeden Einzelnen auswirken können. Die Experten
der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) empfehlen deshalb: "Gut
beraten ist, wer den Überblick behält: Inwiefern bin ich persönlich
betroffen? Muss ich bestimmte Fristen beachten? Wie kann ich die
Neuerungen optimal für mich nutzen?" Die wichtigsten Änderungen im
Überblick:

Mehr Geld für private Rente

Der Gesetzgeber senkt 2013 die Rentenbeiträge von 19,6 auf 18,9
Prozent des Bruttolohns. Damit hat jeder gesetzlich Rentenversicherte
im kommenden Jahr mehr Netto auf seinem Lohnzettel. "Dieser Schritt
gibt Arbeitnehmern den Freiraum, die eigene private Altersvorsorge
aufzustocken und die Versorgungslücke ein Stück weiter zu schließen,
beispielsweise mit der staatlich geförderten Riester-Rente", raten
die DVAG-Experten.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Minijobber können ab nächstem Jahr 50 Euro mehr im Monat
verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze steigt
von 400 auf 450 Euro. Künftig sind Minijobber automatisch
rentenversicherungspflichtig, sofern sie keine Befreiung davon
beantragen. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal 15 Prozent in die
gesetzliche Rentenversicherung ein, Minijobber zusätzlich 3,9 Prozent
des Arbeitsentgelts. "Minijobber können ihren Rentenanspruch um rund
30 Prozent erhöhen, wenn sie ihren Beitrag in die Rentenversicherung
freiwillig auf den vollen Betrag von künftig 18,9 Prozent
aufstocken", so der Tipp der DVAG-Experten. Denn hierdurch werden
vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben, der Rentenanspruch erhöht
sich und Minijobber sowie ihre Ehepartner können die staatliche
Förderung bei der Riester-Rente beanspruchen.

Weniger Elterngeld

Für zukünftige Eltern, deren Kind nach dem 1. Januar 2013 geboren
wird, berechnet der Fiskus das Elterngeld neu. So zieht er vom
durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate nicht
mehr die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern
pauschal 21 Prozent. Änderungen gibt es ebenfalls beim Thema
Steuerklasse: Bisher konnte der Elternteil, welcher den Großteil der
Elternzeit in Anspruch nehmen wollte, kurzfristig in die günstige
Steuerklasse III wechseln. Ab 2013 gilt: Ausschlaggebend ist die
Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes
überwogen hat. "Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich deshalb nur
dann, wenn er mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes
geschieht", so die DVAG. "Dafür lohnt es sich aber umso mehr, denn
die Differenz kann mehrere 100 Euro im Monat ausmachen."

Altersvorsorge für Selbstständige

Die Basis- oder sogenannte Rürup-Rente wird für Vorsorge-Sparer im
kommenden Jahr wieder ein Stück attraktiver. Die Basis-Rente eignet
sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, da sie hohe
Steuervorteile bietet: 2013 steigt der Anteil der gezahlten Beiträge,
den Sparer steuerlich geltend machen können, auf 76 Prozent. Der
Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 werden
die eingezahlten Prämien dann komplett absetzbar sein. "Maximal gilt
dies für Einzahlungen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000
Euro für Verheiratete", so die Fachleute der DVAG. Mit der
Besteuerung der Rürup-Auszahlungen verhält es sich dabei genauso wie
bei der gesetzlichen Rente: Der zu besteuernde Anteil erhöht sich von
Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt.
Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise 2013 in den Ruhestand, werden 66
Prozent seiner Rürup-Auszahlungen besteuert.

Staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherung Im Zuge der
Pflegereform zahlt der Staat gesetzlich Pflegeversicherten -
unabhängig von ihrem Einkommen - ab Januar 2013 eine Zulage von 60
Euro pro Jahr. Voraussetzung: Sie schließen freiwillig eine
Pflegezusatzversicherung ab, deren Mindestbeitrag bei 120 Euro liegt.
Zur Finanzierung der Pflegereform werden die Beitragssätze zur
Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Steuerzahler
ohne Kinder steigt der Beitragssatz auf 2,3 Prozent.

Unisex-Tarife werden verpflichtend

Bei Versicherungstarifen gilt ab dem 21. Dezember 2012 der
Grundsatz der Gleichberechtigung und sogenannte Unisex-Tarife werden
verpflichtend. Das heißt, die Prämien für Altersvorsorge-,
Berufsunfähigkeit-, Unfall-, Kranken-, Risikolebens-, Pflege- und
Kfz-Versicherung werden nicht mehr abhängig vom Geschlecht berechnet.
Das kann sich für den Einzelnen unterschiedlich auswirken - je nach
Geschlecht und Versicherungsart. Ob es für sie lohnender ist, schnell
zu handeln und zu den bisherigen Bedingungen eine Police
abzuschließen, oder besser, abzuwarten, sollten Interessierte zeitnah
mit einem kompetenten Berater besprechen, um entsprechende Fristen
nicht zu verpassen.

In Diskussion: Betreuungsgeld

Der Bundestag hat vor Kurzem die Einführung des Betreuungsgeldes
beschlossen. Stimmt der Bundesrat Mitte Dezember ebenfalls dem
Gesetzesentwurf zu, tritt es ab August 2013 in Kraft. Eltern haben
dann einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie sich entscheiden,
ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in die Obhut einer staatlich
geförderten Betreuungseinrichtung zu geben. Der gleichzeitige Bezug
von Eltern- und Betreuungsgeld ist jedoch nicht möglich. Der Betrag
beläuft sich zunächst auf 100 Euro pro Monat und Kind und soll 2014
auf 150 Euro angehoben werden. Der Bundestag beriet ebenfalls über
eine Ergänzung des Betreuungsgelds. Lassen sich die Eltern die
Beiträge nicht auszahlen, sondern sparen diese für die private
Altersvorsorge oder für die künftige Ausbildung ihrer Kinder, soll
der Staat ihnen einen zusätzlichen Bonus zahlen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) Mit ihren rund 37.000
haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche
Vermögensberatung fast 6 Millionen Kunden rund um die Themen
"Vermögen planen - Vermögen sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von
Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende
und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in
Höhe von rund 1.111,1 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von
über 171,1 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und
Unternehmensnachrichten finden Sie unter http://www.dvag-aktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127, Fax:
069-2384-804


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