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Neu in 2013 / Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems / Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen

Geschrieben am 27-11-2012

München (ots) - Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer
und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen
einstellen. Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar
2014, der ADAC rät Autofahrern aber bereits im kommenden Jahr
Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr
möglich sein wird. Die Änderungen:

- Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf
15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033
gültig.
- Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils
fünf Euro teurer.
- Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab
Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für
Bagatelldelikte.
- Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für
Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne
gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro
rechnen.
- Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung
ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
- Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert,
jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
- Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die
Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform
sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle
Kraftstoffpreise informieren können.
- Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten
verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen
Bahn beenden.
- Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In
Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals
Umweltzonen installiert.
- Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter
die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h
verfügen.
- Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich
bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine
Streitschlichtung im außergerichtlichen Rahmen ermöglichen.
- Bis zum nächsten Frühjahr wird außerdem eine Nachbesserung der
Fluggastrechte angestrebt.
- Im kommenden Jahr müssen Versicherungsunternehmen einheitliche
Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife,
anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der
Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
- Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar nächsten
Jahres keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr
anbieten.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jacqueline Demme
Tel.: +49 (0)89 76 76 2632
E-Mail: jacqueline.demme@gmx.de


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