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PC-WELT warnt: Online-Bezahldienste und Mobile Banking bergen erhebliche Haftungsrisiken für Nutzer im Schadensfall

Geschrieben am 02-11-2012

München (ots) - Mit PIN- und TAN-Eingabe bei Online-Bezahldiensten
verletzen Nutzer Sorgfaltsplichten ihres Kontovertrages / Banken
können Ausgleichsleistungen verweigern / Auch Mobile Banking mit
mTAN-Erhalt auf ein und demselben Smartphone gilt als grob fahrlässig
/ PC-WELT informiert ausführlich über neue Gefahren beim Online
Banking

Weihnachten steht vor der Tür und viele Menschen werden ihre
Geschenke wieder ganz bequem online kaufen und bezahlen. Neben der
klassischen Online-Überweisung über die Webseite der eigenen Hausbank
nutzen immer mehr Kunden die Möglichkeit, ihre Bestellung direkt über
Online-Bezahldienste wie Sofortüberweisung.de oder Giropay.de zu
bezahlen. Dabei wird bereits während des Bestellvorgangs die
Überweisung durch Eingabe der Online-Banking-PIN und einer
Transaktionsnummer (TAN) veranlasst, wodurch der Rechnungsbetrag
nahezu in Echtzeit beim Händler gebucht wird und die Ware umgehend
versandt werden kann. Das Problem: Mit Eingabe dieser vertraulichen
Bank-Daten verstoßen Nutzer schuldhaft gegen die Sorgfaltspflichten
ihres Kontovertrages. "Wenn es in der Folge zu unbefugten
Kontozugriffen kommt, kann die Bank jegliche Ausgleichsleistung
verweigern", warnt Sascha Straub, Referent Finanzdienstleistungen bei
der Verbraucherzentrale Bayern, im Interview mit der Zeitschrift
PC-WELT (Ausgabe 12/2012). "Der Verbraucher bleibt in diesem Fall auf
dem Schaden sitzen."

Auch wer seine Bankgeschäfte mobil über das Smartphone erledigt
und dabei am sogenannten mTAN-Verfahren teilnimmt, geht laut PC-WELT
ein konkretes Haftungsrisiko im Schadensfall ein. Grundsätzlich gilt
das mTAN-Verfahren als "Zweifaktor-Autorisierung", bei der Nutzer
ihre TAN per SMS aufs Mobiltelefon geschickt bekommen und diese dann
am Rechner eingeben, als relativ sicher. Wer allerdings den
Zahlungsauftrag per Mobile Banking mit dem gleichen Gerät ausführt,
auf dem er zuvor seine mTAN erhalten hat, "begeht eine grob
fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einer vollen Haftung des
Nutzers führen kann", betont Sascha Straub gegenüber PC-WELT.

Welche neuen Gefahren heutzutage im Bereich Online-Banking lauern
und wie sich Online-Banking-Nutzer am effektivsten dagegen schützen
können, erfahren Leser ausführlich in der aktuellen PC-WELT-Ausgabe.



Pressekontakt:
Arne Arnold,
Redaktion PC-WELT,
Tel. 089/360 86-183,
E-Mail: aarnold@pcwelt.de,
www.pcwelt.de


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