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Hochschulstart-Auswahlverfahren: Studienplatzklage verhilft trotz Ablehnung zum Studienplatz Medizin und Zahnmedizin!

Geschrieben am 24-09-2012

Hamburg/Berlin/München/Frankfurt (ots) - Heute versendet
Hochschulstart die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren. 60% der
Studienplätze vor allem in Medizin und Zahnmedizin werden dabei
vergeben. Aber: Nahezu 4 von 5 Bewerbern werden eine Absage erhalten
und müssen dann fast 7 Jahren warten.

Ohne Wartezeit und unabhängig von der Abiturnote klagen sich jedes
Semester hunderte Abiturienten in NC-Fächer ein. Die
Studienplatzklage ist auch in den Hochschulstart-Fächern möglich.
"Die Studienplatzklage hat sogar in der Medizin ihren Ursprung", sagt
Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der über 8.000
Studienplatzklage-Verfahren deutschlandweit betreut hat: "Vor 40
Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den ersten Fall entschieden."
Gleichwohl versuchen die Universitäten jedes Jahr aufs Neue,
Studienplätze und damit viel Geld einzusparen. "Wie Steuerprüfer
weisen wir dann die verlagerten Studienplätze nach", erklärt Naumann
zu Grünberg. Dabei sind die Studienplatzklagen unabhängig von
Ablehnungsbescheiden, so dass besondere Fristen gelten: Die nächste
Frist läuft bereits am 01.10.2012 ab.

"Der frühe Vogel fängt den Wurm", sagt Naumann zu Grünberg und rät
abgelehnten Bewerbern, rechtzeitig die ersten Schritte zu beginnen.
Wer auf Nachrückverfahren hofft, hat sonst wertvolle Chancen auf
seinen Wunschstudienplatz versäumt.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten
und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Über Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt
bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.


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