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Studienplatz-Bescheide am 24.09.: 80% der Medizin-Bewerber bekommen Ablehnung (BILD)

Geschrieben am 21-09-2012

Hamburg (ots) -

Studienplazklage-Spezialist Naumann zu Grünberg rät abgelehnten
Bewerbern in Zahn- und Humanmedizin zur Klage bis 01.10.2012.

Am 24.09.2012 werden die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren
der Hochschulen (AdH) versandt. Für viele Abiturienten bricht dann
eine Welt zusammen. Rund 42.726 Abiturienten haben sich für das
Wintersemester 2012/13 um einen Studienplatz in der Medizin beworben.
Nur 8.989 Studienplätze gibt es. Durch die doppelten Abiturjahrgänge
in immer mehr Bundesländern steigen Numerus clausus und Wartezeit
immer weiter an. Selbst viele Einser-Abiturienten müssen mittlerweile
fast 7 Jahre auf einen Studienplatz warten.

Gleichwohl versuchen die Hochschulen seit 40 Jahren und auch in
der aktuellen Engpass-Situation, Studienplätze einzusparen. "Ein
Skandal", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der sich auf das
Einklagen von Studienplätzen spezialisiert und deutschlandweit über
8.000 Verfahren bereits betreut hat: "Statt signifikant mehr
Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und anderen
NC-Fächern zu schaffen, werden jährlich Studienplatz-Kapazitäten
zugunsten von Forschung und Klinikum eingespart."

Mehrere hundert Studienplätze decken Studienplatzklage-Anwälte in
zulassungsbeschränkten Fächern jedes Jahr in den Prozessen noch auf.
Sie werden dann an die erfolgreichen Kläger vergeben - sogar wenn der
Kläger ein schlechtes Abitur oder keine Wartezeit hat. "Die
Abiturnote und die Bewerbung spielen in der Studienplatzklage nahezu
keine Rolle, sondern die rechtliche Strategie", sagt Rechtsanwalt
Naumann zu Grünberg. Und zu dieser Strategie gehören besondere
Fristen für die Studienplatzklage. Die nächste Frist für das
Wintersemester 2012/13 läuft am 01.10.2012 ab.

Es gilt also: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Und der schnelle
Studienplatzkläger bekommt doch noch die Chance auf seinen
Wunschstudienplatz.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Über Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt
bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de


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