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Verbraucherrat: Bautechnik - Fehler bei der Wärmedämmung - was nun?

Geschrieben am 18-09-2012

Berlin (ots) - Ein Neubau, aber auch jede Sanierungsmaßnahme muss
energetisch effizient erfolgen. Allerdings können Fehler in der
Bauphase das angestrebte Ergebnis in puncto Wärmeschutz und
Energieverbrauch von Anfang an gefährden.

Das Problem: Scheinbar geringe Bauabweichungen mit erheblichen
Folgen

Fehler bei der Wärmedämmung werden nicht immer sofort als solche
wahrgenommen. Wird zum Beispiel eine Bodenplatte so aufgebaut, dass
beim Verlegen der Fußbodenheizung die Dämmung statt geplanter zehn
Zentimeter auf sieben reduziert werden muss, kann diese Dämmstärke
gerade noch den Vorschriften genügen. Allerdings weist die daraufhin
überarbeitete Wärmebedarfsberechnung dann einen erhöhten
Heizwärmebedarf aus, der die Heizkosten in die Höhe treibt.

Worauf kommt es an?

Maßgebend für die Ausführung der energetisch relevanten
Komponenten eines Neubauvorhabens sind immer die Angaben im
energetischen Wärmeschutznachweis. Dieser wiederum ist Bestandteil
der erteilten Baugenehmigung. Wird in der Bauphase davon abgewichen,
müssen diese Veränderungen aufgenommen und der Wärmeschutznachweis
überarbeitet werden.

Achtung: Alle Faktoren für den Wärmeschutz prüfen

Neben der Dicke des Dämmstoffes ist seine Wärmeleitfähigkeit von
Bedeutung. So kann durch den Einsatz von höherwertigen Dämmstoffen
mit geringerer Wärmeleitfähigkeitsstufe trotz verminderter Dicke die
gleiche - ursprünglich beabsichtigte - Wirkung erzielt werden.
Deshalb sollten beispielsweise bei Abweichungen von geplanter und
ausgeführter Dämmung die jeweiligen Dicken und Wärmeleitstufen
miteinander verglichen werden.

Wichtig: Defizite rechtzeitig ausgleichen

Durch Korrekturen an anderen Bauteilen können entstandene Defizite
rechtzeitig ausgeglichen werden. So kann eine dickere oder
hochwertigere Dachdämmung erfolgen. Alternativ können auch andere
Stellschrauben zur energetischen Bilanzierung genutzt werden. Dazu
zählt eine effektivere Anlagentechnik, aber auch die Möglichkeit,
mittels erfolgreicher Luftdichtheitsmessung geringere
Lüftungswärmeverluste anzusetzen und Wärmebrückenverluste detailliert
zu berechnen.

Sind durch solche Korrekturen die gewünschten energetischen
Effekte nicht zu erzielen, muss die Zuständigkeit für die anders als
ursprünglich geplante Ausführung von Bauteilen geklärt werden. Die
dafür Verantwortlichen können letztlich zur Wiederherstellung der
vertraglich zugesicherten energetischen Qualität und zur Übernahme
der Zusatzkosten verpflichtet werden.

BSB-Tipp von Bauherren- und Energieberater Jürgen Friedrichs,
Berlin: Nahezu alle Bauherren legen beim Neubau inzwischen Wert auf
ein energiesparendes Haus. Grundsätzlich verpflichten zudem
gesetzliche Vorschriften wie die Energieeinsparverordnung EnEV zur
Einhaltung definierter energetischer Mindestkriterien. Treten während
der Bauphase Abweichungen in der vereinbarten Bauweise mit
Auswirkungen auf den künftigen Wärmeverbrauch auf, können
rechtzeitige Korrekturen die Energiebilanz des Hauses in vielen
Fällen noch retten. Das muss permanent kontrolliert werden - und ist
im Zweifelsfall sofort nachzurechnen. Der Bauherren-Schutzbund bietet
dafür ein breites Spektrum an unabhängiger Beratung.

Wenn durch veränderte Baumaßnahmen ein höherer Energiebedarf
entsteht, als er im Wärmeschutznachweis ausgewiesen und vertraglich
vereinbart wurde, muss das nicht kritiklos hingenommen werden. Denn
so entstehende höhere Betriebskosten sind von Bauherrn über Jahre
hinweg zu tragen und stellen somit keine akzeptable Lösung dar.

www.bsb-ev.de



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de


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