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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages konkretisiert Aufsichtspflicht der BaFin bei Darlehensverträgen

Geschrieben am 29-08-2012

Bonn (ots) - Beschwerden der Darlehensnehmer von
Versicherungsgesellschaften werden zukünftig auch unter die Aufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt.
Die BaFin ist damit als Anstalt des öffentlichen Rechts für einen
wirkungsvollen Verbraucherschutz im Rahmen von Darlehensvergaben
zuständig, unabhängig davon, ob die Kredite von einem Kreditinstitut
oder einem Versicherungsunternehmen gewährt werden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich die Kanzlei Lehmkühler
Rechtsanwälte Steuerberater, Bonn, für eine Mandantin gegen die aus
ihrer Sicht unzulässige Forderung nach einer
Vorfälligkeitsentschädigung durch eine Versicherungsgesellschaft und
forderte die BaFin auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

"Die BaFin teilte mit, dass sich die Überwachung gegenüber
Versicherungsgesellschaften nur auf das Versicherungsgeschäft
beschränke und Kreditgeschäfte nicht erfasst seien. Die Aufsicht von
Kreditinstituten umfasse nicht die Geschäfte von
Versicherungsgesellschaften. Das Kreditwesengesetz beziehe sich nur
auf Kreditinstitute. Dies zeigte, dass nach Auffassung der BaFin eine
Aufsichtslücke für das Kreditgeschäft der Versicherungsgesellschaften
besteht," erklärte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Markus Lehmkühler in Bonn.

"Der eingeschaltete Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
stellte am 15.08.2012 klar, dass nach den Vorschriften des
Versicherungsaufsichtsgesetzes auch dieser Regelungsbereich durch die
BaFin erfasst sein muss. Der Ausschuss verwies insoweit auf eine
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen vom 06.07.2012,
wonach künftig auch Beschwerden von Darlehensnehmern von
Versicherungsunternehmen als Informationsquelle für die
Missstandsaufsicht genutzt werden, um ein einheitliches Niveau des
kollektiven Verbraucherschutzes zu erreichen, unabhängig davon, ob
Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen betroffen sind," so
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Marius M. Schick, Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater,
Bonn.



Pressekontakt:
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
Wilhelmstr. 40-42
53111 Bonn
Tel. 0228/92666 0
raestb@buero-lehmkuehler.de
www.buero-lehmkuehler.de


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