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Internet-Abmahnungen: Moses Pelham und das Geschäft mit der Scham / Betroffene wehren sich mit erster Sammelklage

Geschrieben am 24-08-2012

Bremen (ots) -

Der Musikproduzent Moses Pelham, der in der morgen startenden
neuen Staffel der Castingshow X-Factor (VOX) als Jurymitglied
fungieren wird, verdient über eines seiner Unternehmen an
Porno-Abmahnungen. Gegen das Geschäftsmodell der Abmahnfirma hat ein
Bremer Prozessfinanzierungs-Unternehmen für 23 Betroffene heute eine
Sammelklage eingereicht.

"Moses - der Schmusebär der X Factor-Jury?", fragt sich gerade
heute das Internetportal vox.de. Herr Pelham ist aber auch ein Mann
mit einem aggressiven Geschäftssinn, der sich bis ins Feld der
umstrittenen Internet-Abmahnungen erstreckt und dort auch vor dem
Pornobereich nicht haltmacht. Ausweislich der derzeitigen
Gesellschafterliste des Online-Handelsregisters ist Herr Pelham
Mehrheitseigner der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutz
digitaler Medien GmbH. Diese betreibt das Geschäftsmodell, Nutzer von
Internet-Tauschbörsen wegen der Verbreitung urheberrechtlich
geschützter Inhalte abmahnen zu lassen. Dazu schließt Digiprotect
zunächst Lizenzverträge mit Film- und Musikproduzenten. Die erlauben
es Digiprotect, im eigenen Namen Abmahnungen auszusprechen und dafür
Zahlungen zu verlangen. Unter den von Digiprotect lizensierten Filmen
sind auch zahlreiche Pornofilme. Nach Zählung des Vereins gegen den
Abmahnwahn sind es über 200. Die unter abmahndatenbank.de
verzeichneten Titel verraten einiges über den Inhalt, wie z.B. "Anal
Inferno", "Pornstar Workout", "Fuck Club" und "Gangbang Junkies #5".
So mancher Empfänger einer Abmahnung wegen eines solchen Titels
dürfte wenig Lust haben, hierüber lange zu diskutieren, geschweige
denn eine öffentliche Gerichtsverhandlung darüber zu führen. Auch
kann eine solche Abmahnung den Familienfrieden empfindlich stören.
Zumal die Anwälte, mit denen Digiprotect arbeitet, nicht gerade
zimperlich sind. Seit kurzem drohen diese, "eine Auswahl der Gegner
aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen" im Internet zu
veröffentlichen. Das könnte man so interpretieren: Wer nicht zahlt,
kommt an den Porno-Pranger. Dann also lieber Schweigen und zahlen,
denken viele. Dabei müsste man zumindest aus rechtlicher Sicht für
speziell diese Abmahnungen nicht bezahlen. So meint jedenfalls
Rechtsexperte Sven Hezel, selbst Rechtsanwalt und Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz, der auch schon einige beschämte
Familienväter gegen Digiprotect vertreten musste: "Die Lizensierung
von Pornofilmen dürfte in dieser Weise nicht wirksam sein. Für diese
Rechtsmeinung gibt es mehrere Begründungen, die stichhaltigste dürfte
aber sein, dass eine solche Lizenz wahrscheinlich zwangsläufig gegen
das Jugenschutzgesetz verstoßen müsste. Internet-Tauschbörsen sind
nämlich anonym und so können sich auch Minderjährige dort Pornofilme
herunterladen. Eine solche unkontrollierte Verbreitung ist nicht
zulässig. Wenn aber die Porno-Lizenz unwirksam ist, ist auch die
darauf aufbauende Abmahnung unberechtigt."

Diese Rechtsmeinung hat Herrn Hezel bewogen, mit seinem
Unternehmen metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft eine
Sammelklage gegen Digiprotect zu erheben. Diese Sammelklage ist
deutschlandweit die erste, die wegen Internet-Abmahnungen erhoben
wird. Die Klagebegründung wurde heute beim Landgericht Frankfurt
eingereicht. Bisher sind der Sammelklage 23 Betroffene beigetreten.
Diese Betroffenen haben eine Porno-Abmahnung von Digiprotect erhalten
und daraufhin an die Firma Digiprotect Zahlungen geleistet oder auf
eigene Kosten Anti-Abmahnungs-Anwälte mit der Verteidigung
beauftragt. Die nun vorbereitete Sammelklage zielt darauf ab, dass
die Firma Digiprotect den Betroffenen deren Anwaltskosten ersetzen
und ihnen die erhaltenen Zahlungen zurückerstatten soll: "Metaclaims
möchte eine Entschädigung für möglichst viele Betroffene erreichen,
ohne dass diese das Wagnis und die Mühen von Einzelklagen auf sich
nehmen müssen. Denn die Organisation und die vollständige
Finanzierung der Sammelklage werden von metaclaims übernommen.", so
Anwalt Sven Hezel, gleichzeitig metaclaims-Geschäftsführer, dessen
Firma sich eine Erfolgsbeteiligung erhofft. Betroffene
Digiprotect-Abgemahnte können sich weiterhin bei metaclaims online
über die Internet-Plattform sammelklage.org registrieren. Wenn die
Sammelklage Erfolg hat, wird das Geschäftsmodell mit den
Porno-Abmahnungen ins Trudeln geraten. Die Porno-Lizenzen von
Digiprotect dürften dann weniger wert sein. Und Herrn Pelhams Anteile
an Digiprotect auch.

Zum Unternehmensprofil von metaclaims:

Die metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH ist eine
vom Bremer Rechtsanwalt Sven Hezel gegründete und geführte
Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf Sammelklagen
spezialisiert hat. metaclaims sammelt und übernimmt
Verbraucherforderungen, um diese treuhänderisch einzuklagen. Dadurch
werden Verbraucher von den Strapazen und Kostenrisiken befreit, die
mit dem Einklagen von Kleinforderungen verbunden sind und die einer
Einzelperson oft untragbar erscheinen. Wenn der Beklagte ein
Konzernunternehmen ist, entlastet die Gesellschaft Verbraucher
obendrein von der oft empfundenen "David-gegen-Goliath"-Situation.
Metaclaims trägt das alleinige Kostenrisiko seiner Sammelklagen. Der
Teilnehmer wird vollständig von Kostenrisiken befreit und braucht zu
keinem Zeitpunkt Geld in die Klage investieren. Für die Finanzierung
der Sammelklage erhält metaclaims eine Erfolgsbeteiligung. Zuletzt
führte metaclaims einen Sammelklage-Prozeß gegen die Bremer
Gasversorgungsgesellschaft swb im Rechtsstreit um Gaspreisänderungen.
Die Sammelklage hatte fast 500 Teilnehmer und wurde durch einen
Vergleich beigelegt. Wegen der für beide Seiten nach wie vor nicht
verlässlichen Rechtslage hat die swb 50% der strittigen Forderungen
an metaclaims bezahlt.

Weitere Informationen zum Geschäftsmodell und zur
Digiprotect-Sammelklage sind erhältlich unter www.metaclaims.com/FAQ
und www.sammelklage.org sowie bei Geschäftsführer RA Sven Hezel



Pressekontakt:
metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Rechtsanwalt Sven Hezel
Meyerstr. 4, 28201 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134 / Mobil: (0)173-6530282
Fax: +49(0)421-5251196
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: www.metaclaims.com / www.sammelklage.org


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