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Baustelle: Rechte und Pflichten der Anwohner / TÜV Rheinland: Baulärm in der Regel bis 22 Uhr an Werktagen erlaubt / Ordnungsamt im Zweifelsfall einschalten

Geschrieben am 17-08-2012

Köln (ots) - Baustellen sind häufig ein Graus, denn die Arbeiten
gehen in den seltensten Fällen spurlos an den Anwohnern vorüber.
Versperrte Zufahrten, verstopfte Straßen durch große Fahrzeuge und
Baumaterial, zudem Staubwolken, die sich in allen Ritzen festsetzen,
und Baulärm sind die häufigsten Belästigungsfaktoren. "Einiges muss
leider hingenommen werden", bestätigt Ulrich Zerfaß,
Bautechnik-Experte von TÜV Rheinland, und ergänzt: "Beispielsweise
ist lautes Arbeiten auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt. Auch am
Samstag, denn das ist nach dem Gesetz ein Werktag, an dem natürlich
auch gearbeitet werden darf."

Wer sonntags oder nach 22 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen
beschallt wird, der kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten. Ebenso
wenn die Zufahrt zum eigenen Haus versperrt ist. "Es gilt die Regel:
Ich darf meine Mitmenschen nicht belästigen, behindern oder
gefährden. Allerdings gibt es viele private Bauherren und auch
Handwerker, die einfach nicht genau wissen, was gesetzlich
vorgeschrieben ist und was nicht", sagt Zerfaß. Bevor man aber das
Ordnungsamt ruft, ist es ratsam, ein offenes Wort mit dem Bauherrn zu
sprechen und gemeinsam zu versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden.

Wenn die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, Wohnung oder
Inventar aufgrund starker Erschütterungen beschädigen, besteht ein
Schadensersatzanspruch. Beispielsweise bei Rissen im Mauerwerk oder
verzogenen Türen, die sich nicht mehr schließen lassen. Existiert
allerdings kein Gutachten über die beschädigte Sache aus der Zeit,
bevor die Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben, ist es nicht
einfach, den Schaden vor Gericht zu beweisen. Auf Aussagen berufen
hilft in den Augen von Justitia nichts - die volle Beweislast liegt
hier beim Geschädigten. Häufig sind solche Prozesse deshalb
langwierig, nervenaufreibend und kostenintensiv. Aus diesem Grund
empfiehlt TÜV Rheinland, im Vorfeld einer Baumaßnahme eine
Beweissicherung durchzuführen - und das von einem unabhängigen
Gutachter. Im Rahmen des Gutachtens wird der Ist-Zustand genau
dokumentiert, indem die Prüfer nach einem gezielten Durchlaufschema
alle Räume, Wände, Fenster usw. beurteilen. Häufig teilen sich
potenzieller Verursacher und potenziell Geschädigte die Kosten. "Wird
ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer
gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer gütlichen Einigung",
spricht Ulrich Zerfaß aus Erfahrung.



Pressekontakt:

Frank Ehlert, Presse
Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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