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Reisemängel / Kakerlaken im Zimmer sind kein Mangel / ADAC Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln

Geschrieben am 02-08-2012

München (ots) - Wenn Bilder in Reisekatalogen oder im Internet
mehr versprechen als Hotel, Pool und Strand halten, dann ist die
schönste Zeit des Jahres schnell erledigt. Damit Urlauber wissen,
wann eine Anzeige der Mängel lohnt, hat der ADAC in seiner Tabelle
zur Preisminderung bei Reisemängeln über 270 Urteile rund um Mängel
im Urlaub zusammengestellt.

Wer beispielweise ein Hotel bucht und dann, wegen Überbuchung
statt im luxuriösen Doppelzimmer auf einem Tauchboot schlafen muss,
kann mit einer 100prozentigen Rückerstattung des Reisepreises
rechnen. Auch für verschmutzte Pools oder Strände muss der
Veranstalter zahlen. Fällt der Urlaubsflieger zurück in die Heimat
aus und Urlauber werden mittels Schiff und Bus nach Hause gebracht,
kann der Tagespreis für den Rückreisetag komplett erstattet werden.
Gepäckverlust gilt ebenfalls als Mangel. In einem speziellen Fall
kamen die Koffer der Reisenden erst einen Tag vor der Rückreise am
Urlaubsort an. Das Amtsgericht sprach eine Preisminderung von 40
Prozent zu.

Ein paar Kakerlaken im Hotelzimmer gelten allerdings nicht als
Mangel, die müssen Urlauber hinnehmen. Auch für einen Affenbiss gibt
es vom Veranstalter kein Geld zurück. Im konkreten Fall wurde ein
Urlauber in der Hotelanlage von einem Affen gebissen und forderte 1
700 Euro Schmerzensgeld und einen Teil des Reisepreises. Der Mann
hatte, trotz ausdrücklicher Warnungen, eine Banane aus dem
Frühstücksraum mitgenommen. Der Affe wollte das Obst und der Urlauber
wurde gebissen. Die Klage des Mannes wurde mit dem Hinweis auf das
allgemeine Lebensrisiko abgewiesen.

Generell gilt: Wer mit Leistungen des Reiseveranstalters nicht
zufrieden ist, muss zuerst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Dies
sollte man sich von der Reiseleitung bestätigen lassen. Außerdem
wichtig: Unabhängige Zeugen notieren. Sie sind vor Gericht
glaubwürdiger als mitreisende Familienangehörige. Nach Möglichkeit
sollten die aufgetretenen Mängel auf Fotos oder Videos festgehalten
werden. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats
beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Wer bummelt, geht leer aus.

Die aktuelle ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung, ist ab sofort
im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.:+49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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