Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar
Geschrieben am 02-08-2012 |   
 
 Hamburg (ots) - Der Notar sichert die rechtliche Ausgewogenheit ab 
und garantiert die sichere Abwicklung - die Prüfung der  
wirtschaftlichen Seite ist Angelegenheit des Käufers 
 
   Gerade in den unruhigen Zeiten der Finanzkrise steht das  
altbewährte "Betongold" bei den Deutschen hoch im Kurs. Ein  
Immobilienkauf will jedoch genau überlegt sein. Der Erwerb einer  
Immobilie - sei es zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage - ist für  
die meisten Menschen nicht selten die größte und wichtigste  
finanzielle Investition in ihrem Leben. Wer ein Darlehen aufnimmt,  
verschuldet sich oft über Jahrzehnte. Aufgrund der großen Bedeutung  
des Immobilienkaufs hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch  
die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ohne notarielle Beurkundung  
ist ein Immobilienkaufvertrag unwirksam. "Die Mitwirkung des Notars  
als Träger eines öffentlichen Amtes stellt eine qualifizierte  
rechtliche Beratung der Beteiligten sicher. Der Notar trägt den  
Interessen der Vertragsbeteiligten Rechnung und sorgt für einen  
rechtlich fairen und ausgewogenen Vertrag, wodurch spätere  
Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert werden. Zudem sorgt der  
Notar für eine reibungslose und sichere Abwicklung des Kaufvertrages" 
erklärt Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. 
 
   Die wesentlichen Inhalte des anstehenden Geschäfts werden meist  
schon im Vorwege ohne notarielle Beteiligung abgesprochen: Wie hoch  
ist der Kaufpreis, wann ist das Objekt bezugsfertig, in welchem  
Zustand befindet es sich, werden bewegliche Gegenstände mit verkauft  
etc. Sind sich die Beteiligten einig, können sie sich an einen Notar  
ihrer Wahl mit der Bitte um Vorbereitung des Kaufvertrags wenden. Der 
Notar prüft sodann, ob und wie die gewünschten Vereinbarungen  
rechtlich umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht beim Gang zum 
Notar der sichere Leistungsaustausch, das heißt, dass der Verkäufer  
sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und  
andererseits der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn  
sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird. "Die  
wirtschaftliche Bewertung eines Vertrags, insbesondere die  
Angemessenheit des Kaufpreises, gehört dagegen nicht zu den Aufgaben  
des Notars" gibt Breßler zu berücksichtigen. 
 
   Den maßgeschneiderten Entwurf des Vertrags stellt der Notar den  
Beteiligten rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung; bei 
einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer  
mindestens zwei Wochen vor Beurkundung. So erhält der Verbraucher  
ausreichend Gelegenheit, sich vorab mit dem Vertrag  
auseinanderzusetzen. "Die Parteien sollten sich unbedingt die Zeit  
nehmen, den Entwurf genau durchsehen und sich bei etwaigen Rückfragen 
an den Notar wenden.", rät Breßler. Bei der Beurkundung des  
Kaufvertrages selbst verliest der Notar Wort für Wort den  
vollständigen Vertrag, erläutert den Inhalt und weist auf die  
rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts hin. Käufer und Verkäufer  
haben in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, offene Punkte  
anzusprechen. Sind alle Fragen beantwortet und letzte  
Änderungswünsche eingearbeitet worden, unterzeichnen die  
Vertragsbeteiligten sowie der Notar die Urkunde. 
 
   In den auf die Beurkundung folgenden Wochen liegt die Arbeit ganz  
beim Notar, der sich um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags  
kümmert. Er holt erforderliche Genehmigungen und andere zum Vollzug  
notwendige Erklärungen von Behörden ein, übernimmt den Schriftverkehr 
mit Gerichten und Grundbuchamt sowie die notwendige Anzeige beim  
Finanzamt. Auch die komplizierte Abwicklung mit abzulösenden und  
finanzierenden Banken übernimmt der Notar. Er sichert den Käufer  
durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den  
Verlust seines Rechts auf Eigentumsübertragung ab und sorgt ggf. für  
die Eintragung seiner Finanzierungsgrundschuld. Steht fest, dass dem  
Eigentumserwerb keine Hindernisse mehr im Wege stehen, informiert er  
den Käufer darüber, dass der Kaufpreis nunmehr bezahlt werden kann.  
Hat der Verkäufer dem Notar bestätigt, dass der Kaufpreis bezahlt  
ist, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt  
und überwacht deren Vollzug. Abschließend teilt er dem Käufer mit,  
dass dieser nun endgültig neuer Eigentümer des Vertragsobjekts  
geworden ist. 
 
   Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich  
festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach  
dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Derselbe Vertrag kostet  
also bei jedem Notar gleich viel. Die Notargebühren betragen in den  
meisten Fällen deutlich weniger als 1 % des Kaufpreises. In einem  
Beispielsfall von 100.000,- Euro Kaufpreis ist regelmäßig mit ca.  
700,- Euro für den Notar (einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer) 
zu rechnen. Darin enthalten ist nicht nur die Beurkundung des  
Kaufvertrages als solche, sondern alle Besprechungen, Entwürfe und  
die gesamte Vertragsabwicklung durch den Notar. Eine weitere  
rechtliche Beratung oder Prüfung - wie von verschiedenen  
Interessensverbänden angeregt - ist entbehrlich und verursacht auch  
noch vermeidbare Kosten. "Die Möglichkeit der ausführlichen und  
unabhängigen Beratung durch den Notar als hochqualifizierten  
juristischen Fachmann sollte unbedingt genutzt werden. Und diese  
Beratung durch den Notar ist im Preis der Beurkundung inbegriffen -  
sie kostet nichts extra", erklärt Breßler. 
 
 
 
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