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dena-Tipps für den Hauskauf / Energieausweis anfordern und Sanierungsmaßnahmen abschätzen

Geschrieben am 17-07-2012

Berlin (ots) - Wer beim Kauf eines Hauses auf der sicheren Seite
sein will, darf nicht mehr nur auf Lage und Aussehen achten - auch
die Energieeffizienz spielt mittlerweile eine wesentliche Rolle. In
Zeiten hoher Gas- und Ölpreise sind nur Häuser mit geringem
Energiebedarf eine zukunftsfähige Geldanlage: Sie halten die
Nebenkosten gering und den Wert stabil und bieten zudem zeitgemäßen
Wohnkomfort. Damit der Kauf eines Hauses keine unerwarteten
Mehrkosten mit sich bringt, empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena), bereits im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen und
einen möglichen Sanierungsaufwand mit zu bedenken. Außerdem sieht der
Gesetzgeber für Immobilienkäufer Verpflichtungen vor, die man kennen
sollte.

dena-Geschäftsführer Stephan Kohler rät, sich den gesetzlich
vorgeschriebenen Energieausweis auch wirklich vorlegen zu lassen:
"Der Energieausweis informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder
eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und
ermöglicht, verschiedene Objekte am Markt zu vergleichen". Eine Skala
von Grün nach Rot hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung
und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich,
muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte
dagegen im grünen Bereich, werden sie deutlich geringer ausfallen.

Was die EnEV bei einer Sanierung vorschreibt

Wer ein Haus nach dem Kauf umbauen oder sanieren möchte, muss
einige Bestimmungen aus der sogenannten Energieeinsparverordnung
(EnEV) beachten. In der Regel gilt: Saniert der Eigentümer mehr als
10 Prozent der Fläche eines Bauteils, muss er dabei einen guten, in
der EnEV festgelegten Energiestandard erreichen. Erneuert der neue
Hausbesitzer beispielsweise die Fassade, verlangt der Gesetzgeber,
dass ein bisher ungedämmtes Mauerwerk gedämmt wird. Kohler betont:
"Das lohnt sich in jedem Fall, da das Gerüst sowieso aufgestellt
wird. Die Mehrkosten für das Dämmen machen sich später durch
Einsparungen beim Heizen bezahlt". Übrigens: Die ausführenden
Handwerksbetriebe müssen nach den Bauarbeiten in einer so genannten
Unternehmererklärung bestätigen, dass die Anforderungen der EnEV an
die jeweilige Baumaßnahme eingehalten wurden.

Nachrüstverpflichtungen bei Eigentümerwechsel

Einige Sanierungsarbeiten müssen in jedem Ein- und
Zweifamilienhaus durchgeführt werden, sobald der Besitzer wechselt.
Der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit sie umzusetzen. So müssen
Warmwasser- und Heizungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen
befinden, gedämmt werden. Das betrifft beispielsweise Leitungen, die
in einem unbeheizten Keller verlegt sind. Auch am anderen Ende des
Hauses greift die Dämmpflicht: Die oberste Geschossdecke, die
beheizte Räume gegen einen unbeheizten Dachboden abgrenzt, muss
gedämmt werden. Es sei denn, das darüber liegende Dach wird oder ist
entsprechend isoliert. Das gilt auch dann, wenn die alte Dämmung nach
heutigen gesetzlichen Vorgaben unzureichend ist und eine Erneuerung
sinnvoll wäre.

Energieberatung

Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt bei der Besichtigung des
Hauses einen Energieberater mit. Der Experte erkennt sofort die
Schwachstellen und kann eine erste Empfehlung geben. Nach dem Kauf
ist eine ausführliche Energieberatung, die so genannte
Vor-Ort-Beratung, empfehlenswert. Bei dieser Analyse des Hauses, die
staatlich gefördert wird, werden individuelle
Modernisierungsempfehlungen gegeben, mit denen sich der
Energieverbrauch und somit die Energiekosten auf einen Bruchteil des
Niveaus durchschnittlicher Altbauten senken lassen. Die dena stellt
unter www.zukunft-haus.info/experten eine Liste mit Experten zur
Verfügung, auf deren Qualifikation sich Eigentümer verlassen können.
Für die geförderte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer unter
www.energie-effizienz-experten.de Experten finden.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christina Rocker,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-608, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
rocker@dena.de, Internet: www.dena.de


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