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Fahrräder mit Elektromotor / Augen auf bei Unfallhaftung und Radwegnutzung / ADAC: Pedelec oder E-Bike - nur gut informiert aufs Rad

Geschrieben am 16-07-2012

München (ots) - Eigentlich ist es nur ein Fahrrad mit
Elektromotor, aber die Tücke liegt im Detail: Mal dürfen Radwege
damit gar nicht genutzt werden, mal ist es nicht sicher, ob die
Haftpflichtversicherung bei einem Unfall greift. Auch
unterschiedliche Bezeichnungen von Anbieten erschweren die
Einordnung. Wer den Fahrspaß bei einem Rad mit Motorunterstützung
nutzen will, sollte laut ADAC folgendes beachten:

Pedelecs mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit: Radwege dürfen genutzt
werden, eine Helmpflicht besteht nicht. Der ADAC empfiehlt aber,
einen Fahrradhelm zu tragen. Problematisch kann es beim
selbstverschuldeten Unfall werden: Verfügt das 250-Watt-Pedelec über
eine Anfahrhilfe, handelt es sich streng genommen um ein
Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann,
wenn sich der Versicherungsschutz auch hierauf erstreckt. Dies sollte
vor dem Kauf mit der Versicherung geklärt werden - Pedelecs bis 25
km/h sollten explizit eingeschlossen sein.

Bei schnellen Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h ist
das Fahren auf Radwegen nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf der Straße
gefahren werden. Auch Kindersitze und -anhänger sind nicht gestattet.
Sie sind Kleinkrafträder, d.h. ohne Führerschein (mindestens Klasse
M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf gar nicht erst
losgefahren werden. Da ein Motorradhelm mangels Belüftung für die
Praxis ungeeignet ist, sind die Hersteller gefragt, spezielle Helme
für diese Pedelecs zu entwickeln.

Die E-Bikes werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 25 oder 45
km/h) als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie fahren
über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale getreten
werden müsste. Während bis 25 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung reicht,
braucht man beim E-Bike bis 45 km/h einen Klasse M-Führerschein. Das
Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 km/h vorgeschrieben. Alle
E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.

Der ADAC empfiehlt, Pedelecs generell erst ab 15 Jahren zu nutzen
und immer einen Helm zu tragen. Pedelecs ohne
Versicherungskennzeichen sollten von einer privaten
Haftpflichtversicherung erfasst sein. Der Gesetzgeber sollte die
Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags endlich umsetzen und
klarstellen, dass alle Pedelecs bis 25 km/h Fahrräder sind und
schnellere Pedelecs Kleinkrafträder. Technische Details und Tests zu
Pedelecs gibt es unter www.adac.de.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Bettina Hierath
Externe Unternehmenskommunikation
Tel.:(089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
www.presse.adac.de


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