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Touristik-Fachjournalist widerspricht Computerbilds Unister-Artikel

Geschrieben am 05-07-2012

Hamburg/Leipzig (ots) - Es wird weitergehen in der beispiellosen
Medienattacke von "Computerbild" auf Unister, vor allem in Sachen
Glaubwürdigkeit. Die Auseinandersetzung zwischen der "Computerbild"
und Unister - Folge des beispiellosen Medienangriffs durch einen
Computerbild-Artikel im aktuellen Heft 15/2012 - geht in eine weitere
Runde.

In einer Pressemitteilung konterte nun "Computerbild": "Die
Redaktion von 'Computer Bild' hält die Vorwürfe zu den beschriebenen
Abzockfallen aufrecht und weicht in keinem Punkt von ihrer
Darstellung ab. (...) Der Aufforderung von Unister, eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung bezogen auf einige Teile des
Artikels abzugeben, kommt die Redaktion nicht nach."

Eine weitere, kritische Fachveröffentlichung macht jedoch
deutlich, dass die reißerisch aufgemachte Titelgeschichte des
Special-Interest-Magazins ("Das Abzock-Imperium") nicht den
Gegegbenheiten der komplizierten Welt der Touristik entspricht. Dirk
Rogl, stellvertretender Chefredakteur des führendes Touristik-
Fachmagazins "fvw" notierte kürzlich in einem Blog-Beitrag
(http://ots.de/6jQAR): "In anderen Punkten liegen die Computer-Tester
klar daneben. Dass Google sich das 'Double Serving', dem Bieten
mehrerer Unternehmens-Portale auf ein und das selbe Keyword für
Werbeplätze, einfach so gefallen lässt, ist ebenso eine Illusion wie
der Hinweis, dass Pauschalreisen auf anderen Portalen 'oft sogar
günstiger' als bei Unister zu finden seien. Von der Preishoheit des
Handelsherrn haben die Bild-Redakteure offenbar ebenso wenig gehört
wie vom Geschäft eines Ticket-Großhändlers."

Bei "Computerbild" lehnt man es laut Pressemitteilung ab, die von
Unister-Anwälten geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung
abzugeben. Das Schreiben der Unister-Anwälte mit den 17 Abmahnungen
und 22 Unterlassungserklärungen umfasst elf Din-A4-Seiten; dieses
Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Zentrale "Computerbild"-
Vorwürfe ("Rabattlüge", "Buchungsfalle", "Abzocke am laufenden Band")
werden darin widerlegt - wir berichteten: http://ots.de/wIXYm).

Zudem teilt "Computerbild" mit: "Redakteure von 'Computerbild'
haben auch nie zum Verrat von Betriebsgeheimnissen aufgefordert.
Selbstverständlich hat die Redaktion im Zuge der journalistischen
Recherche versucht, Kontakt zu Mitarbeitern aufzunehmen, um sie um
Stellungnahmen zu vorliegenden Informationen zu bitten." Nun liegt
der Redaktion dieses Fachportals eine Anfrage eines Redakteurs der
Computer-Zeitschrift vor, das genau dieser Erklärung zu widersprechen
scheint. Darin ruft der Hamburger Journalist einen
Unister-Mitarbeiter auf, zu bestätigen dass er "auf Anweisung der
Unister-Geschäftsführung Kreditkartendaten und IP-Adressen der Kunden
in einer Datenbank wegspeichern - was den Datenschutzbestimmungen
massiv widerspricht." Die offizielle Unister- Auskunft dazu ist: "Wir
sind PCI-geprüft. Wir werden im Datenschutz stets auf Herz und Nieren
überprüft und könnten uns so etwas gar nicht leisten."

Zudem heißt es in der E-Mail des "Computerbild"-Redakteurs weiter,
die hottelling.net vorliegt, er wolle "nachweisen, dass der
Geschäftsführer bzw. seine Manager ihren Mitarbeitern solche
rechtswidrigen Arbeitsanweisungen erteilen und den Datenschutz
mutwillig verletzten." Unvoreingenommene Recherche ist das nicht.
Letztlich könnte man auch durchaus vom Aufruf zur rechtswidrigen
Weitergabe von Betriebsgeheimnissen sprechen oder auch von übler
Nachrede. Denn Unister hat diese Vorwürfe komplett als haltlos
zurückgewiesen. Auch widerspricht Unister der Aussage von
"Computerbild", man sei zu keiner Stellungnahme bereit gewesen.
Vielmehr habe "Computerbild" gesagt, man äußere sich bis Ende
vergangener Woche - doch dann kam für Unister völlig unerwartet am
Samstag bereits die Unister-Geschichte in "Computerbild" auf den
Markt.

Dennoch teilt Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides mit: "Sie
können uns glauben, dass momentan eine ganze Vielzahl an Split-Tests
im Hintergrund laufen, um einigen genannten Kritikpunkten
entgegenzuwirken. Grundsätzlich möchte ich aber anmerken, dass die
überwiegende Vielzahl unserer User und Kunden hochzufrieden mit
unseren Dienstleistungen sind. Glauben Sie wirklich wir wären
Marktführer, wenn jeder Kunde auf seltsamen Wegen geholt werden würde
und unzufrieden wäre? Dies zu Glauben wäre doch sehr naiv. Im
Gegenteil: Unser Geschäftsführer Thomas Wagner hat das Thema CRM zum
absoluten Prio-1,0-Thema erklärt, da er der Meinung ist hier werde
sich in den nächsten Jahren die Spreu vom Weizen bei den Online
Anbietern trennen. Nur wer Kunden zu Stammkunden konvertieren kann,
werde in diesem Markt dauerhaft überlebensfähig sein."

Empfehlungsstempel von verbraucherschutz.de darf in der bisherigen
Form nicht mehr genutzt werden

Es stand bei Unister in seiner bisherigen Form ohnehin auf dem
Prüfstand: Der Empfehlungsstempel "verbraucherschutz.de empfohlen
2012" darf auf dem Unister-Portalen wie z.B. fluege.de in seiner
bisherigen Formen nicht mehr verwendet werden. Das entschied nun das
Oberlandesgericht Dresden und gab damit einer Klage der
Bundesverbraucherzentrale statt. Das sog. Prüfsiegel sei in seiner
bisherigen Form irreführend, da es zu Verwechslungen mit der
Verbraucherzentrale führen könnte, heißt es. Allerdings: Zuvor hatten
die Landgerichte Lüneburg, Berlind und Leipzig keine Irreführung
festgestellt. Hinter verbraucherschutz.de steht der unabhängige,
eingetragene Verein VBS Verbraucherschutz, der sich zum Ziel gesetzt
hat, Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen. Monatlich
erhalte der Verein rund 150.000 Anfragen von Ratsuchenden, wird
berichtet. Mit dem Empfehlungsstempel sind zahlreichen Portalen im
Internet ausgezeichnet worden, die nachweislich
Verbraucherreklamationen verbraucherfreundlich nachgehen.
verbraucherschutz.de versucht zwischen Verbrauchern und Unternehmen
bei Problemen zu vermitteln und eine verbraucherfreundliche Lösung zu
finden. Dabei ist Unister nicht das einzige ausgezeichnete
Unternehmen.

Unister-Sprecher Konstantin Korosides erklärte dazu: "Wir werden
das verbraucherschutz.de-Empfehlungsstempel in seiner jetzigen Form
nicht mehr nutzen und uns mit dem Verein in Verbindung setzen, in
welcher Form eine Zusammenarbeit auch künftig möglich ist. Derzeit
wird der Empfehlungsstempel heruntergenommen bis alles geklärt ist."

Im MDR-Interview kündigte Korosides an, die in "Computerbild" und
anderen Medien verbreiteten Kritikpunkte an Unister-Portalen
eingehend zu prüfen. "Natürlich nehmen wir die Kritik sehr ernst", so
Korosides. "Wir sind derzeit dabei uns einige wichtige Bereiche
anzuschauen und stellen das auf den Prüfstand. Dabei ist für uns das
direkte Feedback unserer Kunden maßgebend. Wenn Dinge nicht optimal
laufen oder zu Verwirrungen führen, kommt das Feedback der Kunden in
aller Regel prompt. Sofern sich diese durch Häufung bestätigen, ist
das für uns ein eindeutiges Indiz etwas ändern, beziehungsweise
verbessern zu müssen. Beispielsweise wurde letzte Woche der Button
'Reservieren & weiter' bei hotelreservierung.de ersetzt durch
'buchen', weil vermehrt Feedback zur Verständlichkeit des Begriffes
'Reservieren' kam."

Über hottelling: hottelling erscheint seit 2001 als Fachportal für
das Hotelmanagement. Chefredakteur ist Carsten Hennig (41).
Herausgeber ist medienunternehmung, Hamburg. Zu der Mediengruppe
gehören auch das Köche-Fachportal KOCHWELT und der
Online-Nachrichtensender HOTELIER TV & RADIO. Mehr:
www.hottelling.net



Pressekontakt:
hottelling - Fachportal für Hotelmanagement
Chefredakteur Carsten Hennig
Hohe Weide 8 - 20259 Hamburg / Germany
Office Phone +49 40 41.43.11.692
Mobile Phone +49 160 958.377.56
eMail carsten.hennig@medienunternehmung.de


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