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Wintersemester 2012/13: Rechtzeitig Studienplatzklage einleiten und Wartezeiten vermeiden

Geschrieben am 29-06-2012

Köln (ots) - Die Chancen für Studienplatzbewerber, die nicht über
ein Spitzenabitur verfügen, in absehbarer Zeit einen Studienplatz zu
erhalten, sind zum Wintersemester 2012/2013 denkbar schlecht. Die
Hochschulen sind auf den erhöhten Bewerberandrang nur unzureichend
vorbereitet, der sich aus den Personen ergibt, die wegen der
Aussetzung der Wehrpflicht früher studieren sowie aus den doppelten
Abiturjahrgängen, die 2012 in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg
und Bremen, und 2013 in Nordrhein-Westfalen die Schule verlassen.
Immer mehr Studienwillige prüfen daher, ob nicht eine
Studienplatzklage der bessere Weg zum raschen Studienbeginn ist. Für
Bewerber in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder
Tiermedizin ist der 15. Juli der Stichtag. "Viele Studienwillige
entscheiden sich angesichts einer Wartezeit von mehreren Lebensjahren
für die einmalige Investition in eine Studienplatzklage", sagt
Rechtsanwalt Christian Teipel von der bundesweit tätigen Kanzlei
Birnbaum & Partner.

Die Kanzlei klagt seit 10 Jahren jährlich mehrere Hundert
Studienplätze ein, Tendenz steigend. Gefragt sind die Fächer Medizin,
Pharmazie, Psychologie und zunehmend auch Lehramt, Jura, BWL oder
soziale Arbeit.

Angriffspunkt einer Studienplatzklage ist der Umstand, dass der
Numerus clausus (NC) nicht gesetzlich festlegt ist, sondern dadurch
zustande kommt, dass es mehr Studienplatzbewerber gibt als Plätze.
Wer jenseits des hierdurch entstehenden Grenzwertes liegt, muss im
Regelfall warten. Allerdings können die Hochschulen ihre
Aufnahmekapazität nicht willkürlich festlegen, sondern müssen sie
nach gesetzlichen Vorgaben berechnen. Bei dem komplizierten
Berechnungsvorgang kommt es häufig zu Fehlern - die Uni hat ihre
tatsächliche Aufnahmekapazität falsch berechnet und hätte durchaus
mehr Studienplatzbewerber aufnehmen können.

Ist die Kapazitätsberechnung fehlerhaft, führt dies im Regelfall
zu zusätzlichen, sogenannten außerkapazitären Studienplätzen;
allerdings nur für diejenigen, die einen Studienplatz einklagen.
Entscheidend für den Erfolg der Studienplatzklage ist nicht die
Abiturnote, sondern das Verfahren. Beim Studiengang Medizin empfiehlt
die Kanzlei Birnbaum & Partner, etwa 12 bis 20 Unis parallel zu
verklagen, da die Zahl der Studienplatzkläger bei Medizin die mit
Abstand höchste ist. Im Mittelfeld liegen Studiengänge wie
Psychologie oder Pharmazie. Bei einer Studienplatzklage auf Lehramt,
Jura, BWL oder soziale Arbeit führen bereits zwei bis drei parallel
geführte Studienplatzklage-Verfahren zum Erfolg.

Die Gesamtkosten pro Verfahren gegen eine Hochschule liegen im
Regelfall zwischen 1200 und 1400 Euro.

Das Verfahren für die durch Hochschulstart vergebenen Studiengänge
(Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) darf nicht erst mit
der Ablehnung, sondern sollte zeitgleich mit der normalen Bewerbung
eingeleitet werden. Bei diesem ersten Schritt der Studienplatzklage
stellt der Rechtsanwalt einen Antrag auf Zuweisung eines
Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität an der
Wunsch-Universität. Bis zum erfolgreich eingeklagten Studienplatz
vergehen dann etwa 3 bis 6 Monate. Die Frist für die außerkapazitäre
Antragstellung zum WS 2012/2013 endet in vielen Bundesländern am 15.
Juli 2012. "Studienplatzbewerber, die aufgrund ihres
Abiturdurchschnitts bereits jetzt absehen können, dass sie im
regulären Verfahren keinen Studienplatz erhalten werden, sind daher
gut beraten, sondern jetzt zu handeln", rät Birnbaum-Rechtsanwalt
Christian Teipel.

Mehr Infos zu Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten der
Studienplatzklage in allen Studienfächern unter
www.studienplatzklage.de.



Pressekontakt:
Christian Teipel Rechtsanwalt
BIRNBAUM Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
Tel.: +49 (221) 27 72 71 - 0
christian.teipel@birnbaum.de
www.birnbaum.de


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