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Konfessionslose sehen Kinderrechte gestärkt

Geschrieben am 28-06-2012

Lindlar (ots) - Der internationale Bund der Konfessionslosen und
Atheisten (IBKA) begrüsst das Urteil des Landgerichtes Köln zur
Beschneidung aus religiösen Gründen.

"Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was
sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei
irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen
oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer
Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der
Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine
medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."

Laut Ponitka sei dieses Urteil ein Schritt in die richtige
Richtung: "Wer nun, wie Volker Beck von den Grünen, eine Stärkung der
Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaft
anregt, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein
Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe."
Auch greife die Kritik des Zentralrates der Muslime in Deutschland
(ZMD) nicht. Deren Vorsitzender Aiman Mazyek sah durch das Urteil
einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der
Religionsgemeinschaften. Hierzu Ponitka: "In unserer Verfassung gibt
es kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Unser
Grundgesetz spricht in Artikel 140 lediglich von einem
Selbstverwaltungsrecht innerhalb der Grenzen der für alle geltenden
Gesetze."

Ponitka weiter: "Richtig wäre der grundsätzliche Schutz von
Kindern vor einseitiger religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen
der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres. Bis
dahin könnten sich Kinder ein unbeeinflusstes Bild der verschiedenen
Religionen und Weltanschauungen machen, um sich selbstbestimmt für
oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die Teilnahme an
archaischen Ritualen zu entscheiden."

Hintergrund:

Spiegel Online - Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen
Gründen ist strafbar -> http://ots.de/8q1hw
Spiegel Online --> Urteil zur Beschneidung von Jungen: Muslime fühlen
sich kriminalisiert -> http://ots.de/7DqfT

Links:

Artikel 140 Grundgesetz -> http://dejure.org/gesetze/GG/140.html
Politischer Leitfaden des IBKA --> 5.2 Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit -> http://www.ibka.org/leitfaden/lf-s.html

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um
die allgemeinen Menschenrechte - insbesondere die
Weltanschauungsfreiheit - und die konsequente Trennung von Staat und
Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle
Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über
die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.



Pressekontakt:
Rainer Ponitka
IBKA e.V., Pressesprecher
Steinbach 19
51789 Lindlar
Tel: +49-(0)2266-9015244
Mobil: +49-(0)170-8122250
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
Web: www.ibka.org
www.ibka.org/leute/rainer-ponitka


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