EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionärsidentifikation / Handelsaussetzung
Geschrieben am 25-06-2012 |   
 
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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer 
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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25.06.2012 
 
Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund  
der in den nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des  
Firmenbuchgesuchs mit den Beschlüssen der am 18.6.2012  
stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc Meldung vom  
19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine  
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der  
Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins  
Firmenbuch der Handel in den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der 
Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012 ausgesetzt wird. 
 
Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach  
Durchführung des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der  
TeleTrader Software AG an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein  
wird. 
 
Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals  
Aktionäre) der TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu  
können, werden die der Gesellschaft bereits bekannten und auch die  
derzeit nicht namentlich bekannten Aktionäre letztmalig aufgefordert, 
sich mit ihrem Aktienbesitz bei der Gesellschaft schriftlich oder per 
E-Mail (investor@teletrader.com) zu identifizieren. Um den exakten  
Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden Notar bekanntgeben zu  
können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren Aktienbesitz durch  
Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom Mittwoch, den  
27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012 nachzuweisen.  
Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder  
Firmenbuch-/Registrierungsnummer)  für die Eintragung in das  
Firmenbuch benötigt. 
 
Hinweis des Vorstandes: Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen  
die aktienrechtlichen Anteilsscheine nach der beschlossenen  
Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft eingereicht  
werden.  Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder  
Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des 
§ 67/§ 179 AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig  
eingereichten aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden  
die Aktien trotz entsprechender Aufforderung unter Androhung der  
Kraftloserklärung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die  
Kraftloserklärung. 
 
Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:  
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens  
der Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden 
Aktien der TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder  
Zwischenscheine zum Umtausch in Gesellschaftsanteile bei der  
Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15, 1010 Wien  
(investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung,  
einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm §  
58(2) AktG). 
 
Rückfragehinweis: 
Mag. Roland Meier 
Tel.:15331656-0 
mailto:roland.meier@teletrader.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    TeleTrader Software AG 
             Salzgries 15 
             A-1010 Wien 
Telefon:     +43(0)1 533 1656 
FAX:         +43(0)1 533 1656 20 
Email:       investor@teletrader.com 
WWW:         www.teletrader.com 
Branche:     Software 
ISIN:        AT0000713854 
Indizes:     WBI, Standard Market Auction 
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch
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