| | | Geschrieben am 25-06-2012 Kein Persilschein für Korruption bei Ärzten
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 Berlin (ots) - Der Große Senat für Strafsachen beim
 Bundesgerichtshof hat entschieden: Niedergelassene Kassenärzte, die
 von einem pharmazeutischen Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für
 die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen,
 machen sich nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar. Es sei
 Aufgabe des Gesetzgebers durch Schaffung entsprechender
 Straftatbestände, eine effektive strafrechtliche Ahndung bestimmter
 Verhaltensweisen zu sanktionieren.
 
 "Diese Entscheidung ist kein Persilschein für korruptives
 Verhalten", betont Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer des AKG
 e.V.. Er weist mit Nachdruck darauf hin, dass die dem
 Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Verhaltensweisen - insbesondere
 auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - zu missbilligen sind. Es
 könnten z. B. berufsrechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen
 werden. "Jetzt ist die Selbstverwaltung besonders gefordert, um
 Fehlverhalten zu vermeiden und gegebenenfalls entschieden zu
 sanktionieren" sagt Bleicken. Der AKG, der als eine der
 Selbstkontrolleinrichtungen der pharmazeutischen Industrie fungiert
 ist eine wichtige Säule für eine gesetzeskonforme und lautere
 Zusammenarbeit der Industrie mit den medizinischen Fachkreisen. Die
 Mitgliedsfirmen unterwerfen sich alle einem strengen Verhaltenskodex,
 der bei Strafandrohung jegliche Form der Bestechung oder der
 Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Verordnungsleistungen
 verbietet.
 
 Das Vertrauen des Patienten in eine unbeeinflusste Therapie ist
 eine entscheidende Grundlage in unserem Solidarsystem. Die lautere
 und faire Zusammenarbeit von Industrie und Ärzteschaft muss dieses
 Vertrauen stützen. Es ist insbesondere auch dem Informationsaustausch
 dieser "Leistungserbringer" zu verdanken, dass das Gesundheitswesen
 stetig weiter entwickelt werden kann.
 
 Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die
 mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im
 Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die
 Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem
 praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste
 Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen
 Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein
 transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit
 der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das
 Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die
 Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von
 vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Kai Christian Bleicken
 
 Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.
 Friedrichstraße 147
 10117 Berlin
 Telefon	030/300 19 09 - 30
 Fax	030/300 19 09 - 33
 Internet www.ak-gesundheitswesen.de
 
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