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SOLARWATT AG: Amtsgericht bewilligt Antrag auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Geschrieben am 13-06-2012

Dresden (ots) -

- Vorstand bereitet nachhaltiges Sanierungskonzept vor
- Ausbau des Systemangebots angestrebt
- Weichen für nachhaltige Sanierung sind damit gestellt

Das Amtsgericht Dresden hat dem heute eingereichten Antrag der
SOLARWATT AG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in
Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben und Rechtsanwalt Rainer
M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Er ist seit mehr als 20 Jahren auf Restrukturierungs- und
Sanierungsverfahren spezialisiert.

Der Vorstand der SOLARWATT AG strebt nun gemeinsam mit dem
renommierten Restrukturierungsexperten Andreas Ziegenhagen, Partner
der international tätigen Wirtschaftskanzlei Salans LLP, in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Rainer M. Bähr als vorläufigem
Sachwalter die Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung an.

Der Antragstellung vorausgegangen waren intensive Gespräche, die
der Vorstand der SOLARWATT AG in den letzten Wochen mit den
Kapitalgebern geführt hatte, um ein bereits erstelltes
Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im
Systembereich umzusetzen. Da diese Gespräche aufgrund
unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der
notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden
konnten, war trotz unveränderter Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
aufgrund der nicht zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer
negativen Fortführungsprognose und damit einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.

Schutzschirmverfahren bietet klare Vorteile Im Vergleich mit einem
Insolvenzverfahren weist das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
wesentliche Unterschiede auf. Ein wichtiger Vorteil ist, dass der
Vorstand das Unternehmen weiterhin verantwortlich lenkt und ihm ein
Sachwalter zur Seite gestellt wird, der das Verfahren aus der
Perspektive des Gläubigerschutzes begleitet. Darüber hinaus bietet
das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, die Verfahrensdauer im
Vergleich zur Regelinsolvenz erheblich zu verkürzen.

Detlef Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der SOLARWATT AG zeigte sich
zuversichtlich: "Unter den gegebenen Bedingungen bietet das
Schutzschirmverfahren der SOLARWATT AG die notwendige Flexibilität
für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens. Sobald unsere
Finanzierung auf eine stabile Basis gestellt ist, kann SOLARWATT
seine Kompetenzen in den Bereichen Solarsysteme, Stromspeichertechnik
und innovative Solarmodule im Interesse aller Stakeholder des
Unternehmens besser nutzen". Neuhaus ergänzte: "Im ersten Halbjahr
2012 ist unser Absatz im zukunftsträchtigen Systembereich verglichen
mit dem Vorjahr um 120 Prozent gestiegen. Damit haben wir mit unseren
leistungsfähigen Produkten und Lösungen dank des Engagements unserer
Mitarbeiter in einem schwierigen Marktumfeld ein Wachstum weit über
dem Branchendurchschnitt erreicht. Das macht uns Mut für die
Zukunft."

Restrukturierung in Eigenverwaltung

Durch die Eröffnung des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in
Eigenverwaltung nach §270b InsO bleibt die SOLARWATT AG selbst voll
handlungsfähig. Restrukturierungsberater Andreas Ziegenhagen betonte:
"Mit diesem Verfahren kann der Vorstand der SOLARWATT AG die
Möglichkeiten der zum 1. März 2012 novellierten Insolvenzordnung mit
dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in vollem Umfang und im Sinne
seiner Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder in
Anspruch nehmen. Das Schutzschirmverfahren nach §270b InsO gilt als
das sanierungsfreundlichste Verfahren, das das deutsche Recht
vorsieht".

Der Geschäftsbetrieb von SOLARWATT läuft unverändert weiter, so
dass die Kunden ihre Ware in bewährt guter Qualität erhalten. Kunden,
die sich für Produkte von SOLARWATT entscheiden, können auch künftig
die branchenüblichen Gewährleistungsansprüche und Garantien in
Anspruch nehmen, die im Rahmen einer Versicherungslösung ohne
Mehrkosten für die Kunden zur Verfügung gestellt werden. Forderungen
aus seit heute von SOLARWATT in Auftrag gegebenen Lieferungen und
Leistungen werden regulär beglichen. Die nächsten drei Monatsgehälter
der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über
Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Der Vorstand der SOLARWATT AG hat nun bis zum 31. Juli 2012 Zeit,
dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept
vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die
Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven
Entscheidung durch die Gläubigerversammlung würde das
Schutzschirmverfahren aufgehoben und die Solarwatt AG könnte ihr
operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen.

Der vorläufige Sachwalter der SOLARWATT AG, Rechtsanwalt Rainer M.
Bähr zeigte sich zuversichtlich: "Ich erwarte, dass SOLARWATT die vom
Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens
für eine erfolgreiche Sanierung im Sinne seiner Gläubiger,
Mitarbeiter und Kunden nutzt."

Ausbau des Systemangebots bildet Kern der Zukunftsstrategie Neue
Solarsysteme, neue Technologien zur Stromspeicherung und innovative
neue Solarmodule bilden die wesentlichen Elemente der
Zukunftsstrategie der SOLARWATT AG. Das Unternehmen hat bereits vor
knapp zwei Jahren einen Strategiewechsel vom reinen Modulproduzenten
hin zum Anbieter von Systemlösungen eingeleitet. So sind
leistungsfähige Stromspeicher ein wichtiger Schritt zum unabhängigen
Solarstromsystem der Zukunft, weil sie es ermöglichen, die
Eigenversorgung von Haushalten wirtschaftlich auf 70 bis 80 Prozent
zu erhöhen.

Auf der heute in München beginnenden internationalen
Solarfachmesse Intersolar wird SOLARWATT sein bereits ab Januar 2013
verfügbares erstes Speichertechnik-Paket vorstellen, das - gesteuert
von einem intelligenten Energiemanager - die angestrebte
Eigenversorgungsquote mit Akkus auf Basis von Lithiumeisenphosphat
erreicht. Darüber hinaus erweitert SOLARWATT das Modulangebot gezielt
um Systemlösungen, die sich an den spezifischen Nutzungsbedingungen
von Privathaushalten oder dem industriellen Umfeld orientieren und
jeweils eine optimale Energieausbeute gewährleisten. SOLARWATT wird
in Halle A1, Stand 450 diese und weitere Produktneuheiten
präsentieren.

Über SOLARWATT:

Die 1993 gegründete und europaweit tätige SOLARWATT AG mit Sitz in
Dresden ist einer der führenden deutschen Hersteller hochwertiger
kristalliner Solarmodule sowie Anbieter innovativer
Photovoltaik-Komplettpakete und Energiemanagement-Systeme.

Zum Produktangebot des Unternehmens zählen Modultypen für
unterschiedlichste Anwendungen. Neben der Kernkompetenz als
Modulproduzent entwickelt und vertreibt SOLARWATT intelligente
Energiemanagement-Systeme zur effizienten Steuerung und optimalen
Nutzung von Solarstrom. Ein weiteres Geschäftsfeld umfasst die
Planung und Umsetzung schlüsselfertiger Solaranlagen und Kraftwerke.
Für Photovoltaik-Projekte im Wohn- und Gewerbebereich bietet
SOLARWATT Produktpakete an, die neben der kompletten Solartechnik
umfangreiche Serviceleistungen enthalten.

SOLARWATT produziert mit einer der modernsten Fertigungslinien
Europas. Die Produktionskapazität beträgt 300 MWp. Das
Leistungsspektrum der ausschließlich in Deutschland hergestellten
Module erstreckt sich von zwei bis 320 Watt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.solarwatt.de



Pressekontakt:
Medienkontakt:
Charles Barker Corporate Communications GmbH
Tobias Eberle / Thilo Neupert
Telefon: +49 69 794090-0; Handy: +49 173 5204436
Email: tobias.eberle@charlesbarker.de; thilo.neupert@charlesbarker.de

Medienkontakt:
SOLARWATT AG, Unternehmenskommunikation, Sabine Penkawa, Telefon: +49
351 889 54 47,
E-Mail: sabine.penkawa@solarwatt.de, www.solarwatt.de


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