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Reisesouvenirs - Verbotene Mitbringsel können teuer werden / ADAC: Finger weg von Tieren, Pflanzen und Antikem

Geschrieben am 11-06-2012

München (ots) - Wer bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht wie
jüngst Entwicklungsminister Niebel wegen eines unverzollten Teppichs
in Bedrängnis geraten will, sollte sich genau über das geltende Recht
informieren. Urlauber sollten laut ADAC ganz auf exotische Souvenirs,
die aus Tiermaterialien hergestellt wurden, verzichten. Nicht nur
ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger
am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie
etwa Muscheln, Korallen oder Schneckengehäuse. Manche Pflanzen- oder
Tierpräparate sind geschützt und dürfen auf keinen Fall ausgeführt
werden. Wer mit Erzeugnissen aus geschützten Tieren erwischt wird,
muss mit hohen Geldbußen und Haftstrafen rechnen.

Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von vermeintlichen
Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland gefälscht
und billig angeboten. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und
wird mit hohen Geldbußen bestraft. Zeigt sich der Zoll bei
Warenmengen für den Eigenbedarf noch kulant, wird es beim Mitbringen
von größeren Mengen - und das können bereits mehrere Paar Turnschuhe
sein - schon brenzlig und unter Umständen sehr teuer.

Aber auch bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es am Zoll
ungewollt Ärger geben. Gerade bei Antiquitäten und kulturhistorischem
Material ist besondere Vorsicht geboten. Hier weichen selbst
innerhalb Europas die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab. In Polen
dürfen beispielsweise keine alten Bücher, Kunstgegenstände und
Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ohne vorherige
Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden. Die Türkei und
Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von
Kulturgütern geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von
Antiquitäten können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren
geahndet werden. Was viele Urlauber nicht wissen: Das Ausfuhrverbot
gilt in der Türkei auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien,
Münzen und behauene Steine.

Wer Ärger vermeiden möchte, sollte laut ADAC vor der Reise über
das geltende Recht bei der Zollbehörde informieren und sich beim Kauf
von Kunsthandwerk beispielsweise ein Zertifikat oder wenigstens eine
Quittung ausstellen lassen. Im Zweifelsfall sollte man auf das
Souvenir verzichten.



Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Regina Ammel
Tel.: +49 (0) 89/7676 3475
E-Mail: Regina.Ammel@adac.de


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