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EANS-Hauptversammlung: Vorarlberger Kraftwerke AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 31-05-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 58920 y

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur

83. ordentlichen Hauptversammlung der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft

am Donnerstag, den 28. Juni 2012, um 16:00 Uhr,
in der Hauptverwaltung der Vorarlberger Kraftwerke AG,
6900 Bregenz, Weidachstraße 6.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht
des Vorstandes und des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

3. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.

4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5 und 6.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs. 3 AktG ab 6. Juni 2012
während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft in 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6, zur Einsicht der Aktionäre auf:

- Jahresabschluss und Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2011

weiters:
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu
den Tagesordnungspunkten 2 und 4,
- Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zum Tagesordnungspunkt 3.

Die oben angeführten Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG sind gemäß § 108 Abs. 4 AktG ab 6. Juni
2012 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vkw.at
zugänglich.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen verbrieft
sind, nach der Eintragung im Aktienbuch, bei den übrigen
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz jeweils am Nachweisstichtag, das
ist der 18. Juni 2012, 24:00Uhr MESZ.

Namensaktien und Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen verbrieft
sind

Bei Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen
verbrieft sind, ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am
Nachweisstichtag maßgeblich, und es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Nachweis des Anteilsbesitzes bei sonstigen Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein
Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt, es handelt sich
dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR
oder der OECD. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen
Bestimmungen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:

1. das ausstellende Kreditinstitut mit Angabe von Name (Firma) und
Anschrift; 2. den Aktionär mit Angabe von Name (Firma) und Anschrift,
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; 4. die Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. die ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 18. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ bezieht.

Aktionäre, die ihre Aktien nicht bei einem Kreditinstitut im Depot
verwahren, können den Nachweis, dass sie am 18. Juni 2012, 24:00 Uhr
MESZ, im Besitz der Aktien waren, durch eine in deutscher oder
englischer Sprache ausgestellte schriftliche Bestätigung eines Notars
erbringen, für deren Inhalt die Punkte 1, 2, 4 und 5 sinngemäß
gelten.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz

Per Telefax:
+43 (0) 5574 601 78526

oder per E-Mail:
jakob.netzer@illwerke.at

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT), entgegengenommen werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.

Ansonsten empfehlen wir, für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.vkw.at zur Verfügung
steht.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Auch
dafür steht auf der Internetseite der Gesellschaft ein Formular zur
Verfügung. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft bis 27. Juni 2012, 12:00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz

Per Telefax:
+43 (0) 5574 601 78526

oder per E-Mail:
jakob.netzer@illwerke.at

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht
bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von 5 % des Grundkapitals halten, können bis 6. Juni 2012 verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, können bis 19. Juni 2012 zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge mit ihren Namen und mit der jedem
Vorschlag anzuschließenden Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht werden. Weitergehende Information über
diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft
übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im
Internet unter www.vkw.at. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann
jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 61.940.400,-- EUR und ist in 8.520.000
Stückaktien geteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese
Einberufung an Aktionärinnen und Aktionäre gleichermaßen.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 28. Juni 2012 ab 15:00
Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

Bregenz, im Mai 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Jakob Netzer
Tel. 05574 601-83110
jakob.netzer@illwerke.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vorarlberger Kraftwerke AG
Weidachstraße 6
A-6900 Bregenz
Telefon: 0043/5574/601-0
FAX: 0043/5574/601-1710
Email: unternehmen@vkw.at
WWW: www.vkw.at
Branche: Strom
ISIN: AT0000824503
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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