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Der SEB ImmoInvest wird abgewickelt / Fachanwalt Hahn: "Anleger können bei Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend machen"

Geschrieben am 07-05-2012

Hamburg (ots) - Der seit zwei Jahren geschlossene offene
Immobilienfonds "SEB ImmoInvest" hat am 7. Mai 2012 für einen Tag
geöffnet. Jetzt gab die Geschäftsführung der SEB Asset Management
bekannt, dass mit der Liquiditätsquote von 30 Prozent die in Auftrag
gegebenen Rückgabewünsche nicht bedient werden könnten und der Fonds
daher abgewickelt werden müsse. Im Klartext: "Jetzt gehen alle
Anleger leer aus, ihre Rückgabewünsche werden nicht erfüllt", sagt
der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Beim SEB ImmoInvest sind rund
350.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert.
Davon sind laut Fondsmanagement 92 Prozent von Privatanlegern.
Dachfonds und institutionelle Anleger halten jeweils vier Prozent.

Anleger des SEB ImmoInvest haben laut Hahn drei
Handlungsalternativen.

-"Erstens können betroffene Anleger ihre Anteile weiter halten und
hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die Immobilien zu den
jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann.

-Zweitens können Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben,
ihre Anteile am Zweitmarkt mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent
verkaufen.

-Drittens können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht
hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder
die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür sind
eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im
Prospekt."

Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen Fachanwalt
erfolgen. Mit dem SEB ImmoInvest wird jetzt der neunte bundesdeutsche
offene Immobilienfonds abgewickelt.

Nach Auffassung von Peter Hahn ist jetzt auch von einer Abwicklung
des CS Euroreal in den nächsten Tagen auszugehen. Hahn weiter:
"Betroffene Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste
einstellen. Es sei denn, sie können Schadensersatzansprüche
erfolgreich durchsetzen." Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)
vertreten bereits zahlreiche Anleger des SEB ImmoInvest und des CS
Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht
Frankfurt/M. zwei positive Urteile für Anleger von offenen
Immobilienfonds erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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