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Datenschutz im Fokus - Jedes vierte Unternehmen stellt Verstöße fest

Geschrieben am 07-05-2012

Frankfurt am Main (ots) - PwC-Studie: Unternehmen leisten sich
Schwächen beim Datenschutz / Datendiebstahl bleibt seltene Ausnahme /
EU-Datenschutzverordnung muss nachgebessert werden

Deutsche Unternehmen nehmen den Datenschutz mittlerweile
wichtiger, aber offenbar noch nicht wichtig genug: Im vergangenen
Jahr gab es in gut jedem vierten Großunternehmen (28 Prozent)
mindestens einen Verstoß gegen den Datenschutz, wie aus einer Umfrage
der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 250
betrieblichen Datenschutzbeauftragten der 1.000 größten deutschen
Unternehmen hervorgeht. Gleichzeitig sind immerhin 70 Prozent der
Befragten der Ansicht, dass Datenschutz in ihrem Unternehmen wichtig
oder sehr wichtig genommen wird. In einer Vorläuferstudie aus dem
Jahr 2010 teilten diese Einschätzung lediglich 56 Prozent der
Datenschutzbeauftragten.

Die allgemein höhere Aufmerksamkeit für den Datenschutz schlägt
sich aber offenbar noch nicht ausreichend in konkreten betrieblichen
Maßnahmen nieder. "Wir konstatieren nach wie vor, dass die Verstöße
meist auf Unachtsamkeit und Unwissenheit zurückzuführen sind. Viele
Mitarbeiter wissen noch nicht einmal, dass sie gegen
Datenschutzrichtlinien verstoßen", kommentiert Birthe Görtz,
Partnerin und Verantwortliche für das Thema Datenschutz bei PwC. So
halten gut 70 Prozent der Befragten einen fahrlässigen Umgang mit
Daten für eine der häufigsten Ursachen von Datenschutzverletzungen,
60 Prozent führen die Vorfälle vor allem auf mangelnde Kenntnisse der
Mitarbeiter zurück. Einen gezielten Datendiebstahl durch Beschäftigte
oder Angriffe von außen halten lediglich sechs Prozent der
Datenschutzbeauftragten in ihrem Unternehmen für relevant. Mehrheit
hält Datenschutz-Budget für ausreichend Ungeachtet der festgestellten
Defizite halten die Datenschutzbeauftragen verstärkte Investitionen
in ihren Verantwortungsbereich nicht für notwendig. Mehr als drei
Viertel (76 Prozent) der Befragten sind mit ihrem Budget zufrieden.
Auch die Personalausstattung hält eine Mehrheit von knapp zwei
Dritteln der Datenschutzbeauftragten für ausreichend. Tatsächlich
stellen die Unternehmen mittlerweile mehr personelle Ressourcen
bereit: 2011 wurden die Datenschutzbeauftragten von durchschnittlich
1,9 Vollzeitkräften unterstützt, nunmehr sind es immerhin 2,3
Vollzeitkräfte.

Vorbehalte gegenüber Social Media und Cloud Computing

Reserviert zeigen sich die befragten Datenschützer bei der
Einbindung sozialer Netzwerke bzw. der Nutzung von "Cloud Computing"
und anderen internetbasierten Dienstleistungen. So gaben lediglich 13
Prozent der Befragten an, Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter
oder Google+ für eine direkte Werbeansprache zu verwenden. Rund 60
Prozent verzichten gänzlich auf Social Plugins.

"Cloud Computing" nutzen 15 Prozent der Unternehmen. Gegen eine
Auslagerung von Informationen sprechen für die meisten Befragten in
erster Linie Sicherheitsbedenken (79 Prozent). Für 58 Prozent ist die
Transparenz der Angebote mangelhaft und nach Ansicht von 57 Prozent
ist die Rechtssicherheit beim "Cloud Computing" nicht gegeben.

EU-Verordnung ist nur im Prinzip gut

Die geplante EU-Verordnung zur Harmonisierung der
Datenschutzgesetze wird zwar von einer breiten Mehrheit (64 Prozent)
der Befragten im Prinzip unterstützt, im Detail sehen die
Datenschutzbeauftragten aber Schwächen. Eine allgemein stärkere
Sensibilisierung für den Datenschutz erhoffen sich 54 Prozent von der
Verordnung, und 41 Prozent halten eine Vereinheitlichung der
Datenschutzregeln aus Wettbewerbsgründen für erforderlich. Die
Erhöhung der Bußgelder wird von 44 Prozent aller
Datenschutzbeauftragten begrüßt. Auf der anderen Seite erwarten 45
Prozent einen erhöhten bürokratischen Aufwand, 41 Prozent fürchten
sogar eine Verwässerung der deutschen Datenschutzrichtlinien durch
die Verordnung. Auf Kritik stößt bei zwei von drei Befragten die
geplante Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe. Unternehmen mit
weniger als 250 Mitarbeitern müssten demnach keinen
Datenschutzbeauftragten berufen. "Nach Einschätzung der
Datenschutzbeauftragten wird das Ziel des Gesetzgebers, die Stellung
der Aufsichtsbehörde zu stärken, nicht erreicht. Dies wäre nicht nur
für die Verbraucher schlecht, sondern auch für die Unternehmen, die
den Datenschutz schon heute ernst nehmen", betont Görtz.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.pwc.de/datenschutz2012

Über PwC:

PwC bietet branchenspezifische Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung. Mehr als
169.000 Mitarbeiter in 158 Ländern entwickeln in unserem
internationalen Netzwerk mit ihren Ideen, ihrer Erfahrung und ihrer
Expertise neue Perspektiven und praxisnahe Lösungen. In Deutschland
erzielt PwC an 28 Standorten mit 8.900 Mitarbeitern eine
Gesamtleistung von rund 1,45 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Sven Humann
PwC Presseabteilung
Tel.: (069) 95 85 - 2559
E-Mail: sven.humann@de.pwc.com
www.pwc.de/de/presse


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