SEB Immoinvest Öffnung - Was Anleger tun sollen
Geschrieben am 02-05-2012 |   
 
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      SEB Immoinvest Infoportal 
      http://ots.de/fkOSX 
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   Lahr (ots) - Der SEB Immoinvest lässt Anleger über die Zukunft des 
offenen Immobilienfonds entscheiden. Jeder Anleger muss für sich  
entscheiden, ob er eine Verkaufsorder erteilt. Der Haken: Der  
Anteilsverkauf am 07.05.2012 wird nur dann durchgeführt, wenn  
sämtliche Verkaufswünsche der Anleger bedient werden können. Sollte  
der Ansturm der Anleger zu groß sein, findet kein Verkauf statt und  
es droht die Abwicklung des SEB Immoinvest. 
 
   Doch auch im Fall eines geglückten Probehandelstags lauert der  
nächste Haken. Denn dann soll zukünftig nur noch ein beschränkter  
Verkauf möglich sein. Laut SEB soll Anlegern dann nur noch alle 12  
Monate eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich sein. Es soll  
keinen freien Verkauf von Anteilen mehr geben, wie dies bei einer  
"normalen" Wiedereröffnung des SEB Immoinvest der Fall gewesen wäre. 
 
   Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Entscheidungsmöglichkeiten - 
Verkaufen oder Halten - bergen vielfältige Konsequenzen, die Anleger  
des SEB Immoinvest sorgfältig durchdenken sollten, wenn sie die  
Zukunft des offenen Immobilienfonds mitentscheiden. Dabei sollten  
Anleger auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des SEB  
Immoinvest im Fall eines erfolgreichen Probehandelstags im Blick  
behalten. So kann eine erneute Schließung oder gar eine Abwicklung  
nicht ausgeschlossen werden. 
 
   Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von  
der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält es für sinnvoll, Verkaufsorder zu  
erteilen und zu hoffen, dass der Verkauf gelingt, anstatt sich  
weiteren Unsicherheiten auszusetzen. Darüber hinaus bildet die  
Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen eine Interessengemeinschaft für 
Anleger des SEB Immoinvest, der sich Anleger des offenen  
Immobilienfonds anschließen sollten, um ihre Interessen gebündelt  
durchsetzen zu können. Es werden bereits hunderte Anleger beraten. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Einsteinallee 1 
77933 Lahr 
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de 
www.dr-stoll-kollegen.de
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