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EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 17-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung
zur

73. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG

am 15. Mai 2012 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011
sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
jahres 2011

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2011

5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder der
Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden
Geschäftsjahre

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
Beschlussfassung zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.


9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen
Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum
der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung
des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des
Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.

10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen
Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum
der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung
des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils
zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls
zum Einzug eigener Aktien.


11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 21 und 28


12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in den §§ 6 und 19

Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen ab 24.
April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im
Vorstandsbüro/ Investor Relations, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates
- Beschlussvorschläge
- Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die
- Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6.
- Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 11.
- Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 12.


Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift

dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab 24. April 2012 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor
Relations, oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43/463/5858-123
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 4. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43/463/5858-123, oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring
43, Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail an
investor.relations@bks.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bks.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem
Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme in der
Hauptversammlung, Fragerechte).

depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

per Post:
BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

per Telefax:
+43/463/5858-123

per E-Mail:
investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden
(§ 262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN, Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 14. Mai
2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

per Post:
BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

per Telefax:
+43/463/5858-123

per E-Mail:
investor.relations@bks.at, wobei die Vollmacht,
beispielsweise als pdf, dem E-Mail  anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende
Vorzugs- Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
334.385 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.625.615.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich unter Vorlage der
Depotbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2012

Der Vorstand

[pic]

Rückfragehinweis:
Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG
herbert.titze@bks.at, 0463/5858-120

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 5858-0
FAX: +43 (0)463 5858-329
Email: bks@bks.at
WWW: www.bks.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000624705, AT0000624739
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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