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EANS-Hauptversammlung: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 05-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft

Wien
FN 100059 x
Stammaktien ISIN AT0000815402

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

131. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Realitätenentwicklung
Aktiengesellschaft

am Freitag, dem 04. Mai 2012, um 11 Uhr (MEZ), am Sitz der
Gesellschaft, 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, "Florido
Tower", 30. Stock, Raum "Wien".

T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR 5.450.462,56 um EUR 12.549.537,44 auf EUR
18.000.000,00 durch Umwandlung des entsprechenden Teilbetrags der im
Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen nicht gebundenen Kapitalrücklage
über EUR 544.201,68 und Gewinnrücklage über EUR 12.005.335,76 ohne Ausgabe
neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß dem Kapitalberichtigungsgesetz) und
die entsprechende Änderung der Satzung in §4
7. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch
Durchführung eines Aktiensplits (Aktienteilung) im Verhältnis 1:2, wodurch die
Anzahl der Aktien auf 6.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie
künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 entfällt und die
entsprechende Änderung der Satzung in § 4
8. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung in den §§ 5, 18 und
20, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen -
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
9. Wahl in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
sind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
Freitag, dem 13. April 2012, im Internet unter der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite www.ubm.at/hv zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

sowie

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, samt
Satzungsgegenüberstellung; • Bericht des Vorstands gemäß § 2 Abs 5
KapBG; • Bericht des Abschlussprüfers der Gesellschaft gemäß § 2 Abs
5 KapBG; • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
zum Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Freitag, 13. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Dienstag, 24. April 2012 der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827
vom Ausland oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung
Konzernmanagement, oder per E-Mail an rolf.petersen@ubm.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und § 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.ubm.at/hv zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des Dienstag, 24. April 2012, 24.00 Uhr
(MEZ), (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 30.
April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, nachzuweisen.

Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft

Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb da UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch nicht davon Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, • Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben
über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000815402), •
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Dienstag, 24. April 2012
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 03.
Mai 2012, 16 Uhr (MEZ):

Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft

Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm.at/hv abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 5,450.462,56 und ist in 3.000.000
auf den Inhaber lautende, stimmberechtigte Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von (gerundet) EUR 1,82 je Aktie
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Wien, im April 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Dr. Julia Schmidt
UBM Realitätenentwicklung AG
Telefon: +43 (0)50 626 - 3827
Telefax: +43 (0)50 626 - 1636
E-mail:julia.schmidt@ubm.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Floridsdorfer Hauptstr. 1
A-1210 Wien
Telefon: +43 (0)50 626 - 3827
FAX: +43 (0)50 626 - 1636
Email: julia.schmidt@ubm.at
WWW: www.ubm.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000815402, AT0000492715; AT0000A0G231
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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