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EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 04-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 33.
ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG am Donnerstag, dem 3. Mai
2012, um 10.00 Uhr,im Haus der Industrie, 1030 Wien,
Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2011 sowie des
Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Corporate
Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für
das Geschäftsjahr 2011.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der
Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1).
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 12. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre auf der
website der Gesellschaft www.rhi-ag.com unter der Rubrik Investor
Relations, Hauptversammlung 2012, zugänglich und liegen auch in der
Hauptversammlung auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
• Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
• Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
12. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100
Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq.,
General Counsel/Head of Legal Dept., zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderun¬gen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 20. April 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9,
z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq., General Counsel/Head of Legal
Dept., oder per E-Mail an hauptversammlung@rhi-ag.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7
der Tagesordnung: "Wahlen in den Aufsichtsrat") können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 20.
April 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptver-sammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 22. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.

Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at;
wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

RHI AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1
vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da RHI AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht
haben.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
ISIN AT0000676903,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. April 2012 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rhi-ag.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 02. Mai 2012 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm G.
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49
oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039 auf den
Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039 Stückaktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Um einen reibungslosen Ablauf
der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten,
sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
09.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6123
Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6123
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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