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"Wette auf den Tod" geht nicht auf - Verjährung beachten / Hahn Rechtsanwälte bietet Info-Tage zu Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Policen an

Geschrieben am 03-04-2012

Stuttgart (ots) - Jüngst hat der DS-Rendite-Fonds Nr. 101 GmbH &
Co. Life Value I KG vom Emissionshaus Dr. Peters eine Kapitalerhöhung
beschlossen. Hintergrund ist auch bei diesem Zweitmarktpolicenfonds,
dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die laufenden
Versicherungsprämien zahlen zu können. Die Versicherungssummen werden
nicht wie prognostiziert fällig. Die "Wette auf den Tod" geht damit
nicht auf. Bei einem weiteren Fonds mit US-amerikanischen Policen,
der Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG, wird aktuell von der
Geschäftsführung sogar der Verkauf des Policenportfolios und die
Liquidation der Fondsgesellschaft zum 31.12.2013 empfohlen. "Bei der
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger dringend
insbesondere die 10-Jahres-Verjährungshöchstfrist beachten, die mit
der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt und nach 10 Jahren taggenau
endet", empfiehlt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn
Rechtsanwälte. Den meisten Anlegern sei diese 10-Jahres-Höchstfrist
nicht bekannt. Als Datum, an dem die Frist zu laufen beginnt, sollte
vorsorglich der Zeichnungstag notiert werden. Wer also beispielweise
eine Beteiligung am 28. August 2002 gezeichnet hat, sollte die Frist
am 28. August 2012 beachten. "Ähnlich wie der Dr. Peters-Fonds Life
Value I kranken die uns bekannten Fonds", so Dr. Brockmann weiter,
"durchgängig an zu optimistischen Sterbeannahmen. Hierbei handelt es
sich um konzeptionelle Fehler, da veraltete und untaugliche
Sterbetafeln verwandt worden sind." Mit welchen Ergebnissen die
Anleger im Hinblick auf ihr eingezahltes Kapital rechnen können, ist
vielfach ungewiss.

Hahn Rechtsanwälte bietet daher im April 2012 zahlreiche
kostenfreie Informationstage in verschiedenen Städten an (Bremen,
Hamburg, Stuttgart, Köln, München). Anmeldungen können unter
www.hahn-rechtsanwaelte.de vorgenommen werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
aus-schließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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