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Für Arbeitssuchende ist die Abgabe einer Steuererklärung meist lohnend

Geschrieben am 02-04-2012

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Viele Arbeitssuchende fragen sich jedes Jahr, ob sich der Aufwand
lohnt, eine Steuererklärung zu fertigen und beim zuständigen
Finanzamt abzugeben.

Dabei ist die Antwort hierauf kurz und lautet meistens "ja". Denn
Arbeitssuchende haben naturgemäß Kosten für die Stellensuche oder
Fortbildungen und können damit Steuern sparen. Zwar haben sie im
Falle ganzjähriger Arbeitslosigkeit keine Lohnsteuer bezahlt, jedoch
stellt das Finanzamt auf Antrag in solchen Fällen einen Verlust in
Höhe der angefallenen erwerbsbedingten Kosten fest.

Dieser Verlust kann in das Vorjahr zurückgetragen oder im nächsten
Jahr berücksichtigt werden, sofern in diesen Jahren Steuern bezahlt
wurden. Belege für bezahlte Kursgebühren, für Bewerbungsfotos,
Führungszeugnisse oder Schreibmaterialien, sowie Nachweise über
durchgeführte Fahrten zu Bewerbungsgesprächen sollten deshalb
aufgehoben werden.

"In den Fällen, in denen die Arbeitssuche nicht das gesamte Jahr
andauerte, ist in der Regel mit einer Steuerrückerstattung zu
rechnen", so der VLH-Vorsitzende Jörg Strötzel. "Vor allem bei
Ledigen in den Steuerklassen I oder II liegen diese oft bei einigen
hundert Euro, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durchgängig bestand",
so Strötzel weiter.

Bei Verheirateten spielt die gewählte Steuerklassenkombination
eine große Rolle. Sind die Ehegatten beide in der Steuerklasse IV und
einer ist arbeitssuchend während der andere berufstätig und
Lohnsteuerzahler ist, kommt es regelmäßig zu einer Rückzahlung. Auch
wenn derjenige, der die Steuerklasse III hat, arbeitssuchend ist,
kommt es in der Regel zu Steuererstattungen. Denn hier sind beim
Partner in der Steuerklasse V sehr viel Steuern angefallen.

Die umgekehrte Konstellation - der Ehepartner mit Steuerklasse III
ist berufstätig - führt jedoch häufig zu Nachzahlungen, da in dieser
Steuerklasse wenig Lohnsteuer abgeführt wird.

Die VLH weist darauf hin, dass generell dann eine Abgabepflicht
für die Steuererklärung besteht, wenn gleichzeitig Arbeitslohn und
mehr als 410 EUR Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen
wie z.B. Kranken- oder Elterngeld etc. pro Jahr vorliegen.

Ausführliche Informationen dazu erhalten Arbeitnehmer in den rund
2.800 örtlichen Beratungsstellen der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/yCwtH" zum
Download bereit.



Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de / Presse


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