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Hahn Rechtsanwälte erstreiten positives Urteil beim offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P2 Value"

Geschrieben am 29-03-2012

Hamburg (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat am 23. März 2012 die
Commerzbank AG wegen Falschberatung beim offenen Immobilienfonds
"Morgan Stanley P 2 Value" zu Schadensersatz verurteilt
(Aktenzeichen: 2-19 O 334/11). Geklagt hatte eine kaufmännische
Angestellte aus Neu-Anspach, die seit Juni 2007 arbeitslos ist. Die
zuständige Einzelrichterin Dr. Reul von der 19. Zivilkammer hat der
Klage stattgegeben. Begründung: Die Anlegerin wurde nicht über das
Kapitalverlustrisiko aufgeklärt, das mit der Aussetzung der
Anteilsrücknahme verbunden ist. Der "Morgan Stanley P 2 Value" ist
seit 30. Oktober 2008 geschlossen - das heißt, Anteile werden seitdem
nicht mehr zurückgenommen - und wird bis 30. September 2013
aufgelöst. Immer noch investierte Anleger müssen deshalb mit einem
Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kommt diesem erstinstanzlichen,
positiven Urteil eine wichtige Signalwirkung zu: "Wir erwarten in den
nächsten Tagen mindestens ein weiteres positives Urteil vom
29.03.2012 Landgericht Frankfurt. Weiterhin haben wir uns aktuell in
einem weiteren Verfahren für unseren Mandanten mit einer Quote von
mehr als 50 Prozent verglichen. Der Vergleich kam auf Empfehlung des
Gerichts zustande, kann allerdings von der Gegenseite noch widerrufen
werden."

Für knapp einem Drittel der bundesdeutschen offenen
Immobilienfonds sieht Hahn düstere Zeiten voraus: "Insbesondere dann,
wenn der CS Euroreal und der SEB Immoinvest am 18. Mai 2012 nicht
wieder ihre Anteile zurücknehmen und deren Abwicklung beschlossen
wird, haben zahlreiche Anleger ein handfestes Problem. Grundsätzlich
können die betroffenen Anleger abwarten und hoffen, dass die Fonds zu
den bisherigen Verkehrswerten ihre Immobilien verkaufen können.
Zweitens können sie ihre Anteile am Zweitmarkt verkaufen und einen
deutlichen Verlust realisieren. Und drittens können die Anleger", so
Hahn weiter, "im Falle einer Falschberatung beziehungsweise
eindeutigen Prospektfehlern gegen die beratende Bank oder die
Kapitalanlagegesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen. Am
aussichtsreichsten ist derzeit, Ansprüche gegen die beratende Bank
durchzusetzen."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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