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Osterfeuer: Veranstalter sollten Risiken berücksichtigen

Geschrieben am 28-03-2012

Bonn (ots) - Traditionelle Osterfeuer sind in vielen Regionen
Deutschlands fester Bestandteil des Osterfestes. Die symbolische
Vertreibung des Winters ist bis heute ein beliebter Anlass für einen
geselligen Auftakt in die Freiluftsaison. Zwar unterliegen die
Osterfeuer gewissen Auflagen, eine einheitliche Regelung gibt es in
Deutschland aber nicht. Die Zurich Versicherung in Deutschland rät
Veranstaltern grundsätzlich zur äußersten Vorsicht mit den teils
meterhohen Flammen und warnt vor einem arglosen Umgang mit dem
Großfeuer. So sollten sich die Ausrichter vorab unbedingt gründlich
über bestehende örtliche Auflagen informieren und ausreichend
Sicherheitsvorkehrungen treffen. Denn kommt es wegen der
Veranstaltung zu Schäden oder Verletzten, kann der Ausrichter für die
finanziellen Folgen haftbar gemacht werden.

Haftpflichtschutz für Veranstalter ratsam

Um Genehmigungspflichten und Sicherheitsauflagen korrekt zu
erfüllen, sollten Veranstalter von Osterfeuern unbedingt die örtliche
Stadtverwaltung und Feuerwehr in ihre Planung mit einbeziehen.
Während der Veranstaltung lautet die wichtigste Regel: ein Feuer muss
immer beherrschbar bleiben und ununterbrochen beaufsichtigt werden.
Ausreichend Löschgeräte und Löschdecken sollten für den direkten
Einsatz im Ernstfall bereitgestellt werden. Sollte es dennoch zu
berechtigten Ansprüchen Dritter kommen, kann eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung hier schützen.

Umweltauflagen beachten

Das Osterfeuer dient ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht
der Abfallbeseitigung. Als Brennmaterialien kommen daher
ausschließlich unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt
(Blätter vorher entfernen) in Frage. Das Holz sollte trocken sein,
sonst droht starke Rauchentwicklung. Um Kleintiere, die sich gern in
den Holzstapeln verstecken, zu schützen, empfiehlt es sich, das
Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden aufzustapeln oder zumindest noch
einmal umzuschichten. Für den idealen Feuerplatz gilt generell: Durch
Funkenflug oder Flammen dürfen keine ungewollten Brände entstehen.
Die Feuerstelle sollte mindestens 50 Meter von Gebäuden und Bäumen,
und mindestens 100 Meter von der nächsten Straße entfernt sein. Beim
Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin oder
Öl) verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung
nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von
Boden und Grundwasser führen können.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2010) von
rund 7 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR
und über 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden
Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in
Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu
Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand.
Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen
dabei an erster Stelle.

Die Zurich Gruppe in Deutschland ist Partner und offizieller
Versicherer der Deutschen Olympiamannschaft.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse


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